Hallo Netti,
der Begriff Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff Erwerbsminderung. So stellt die Arbeitsunfähigkeit (Begriff aus dem Bereich der Krankenversicherung) auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ab und die Erwerbsminderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Demnach erhält derjenige eine Erwerbsminderungsrente, dessen Leistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist und dabei werden alle Tätigkeiten (nicht nur die zuletzt ausgeübte) betrachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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