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Experten-Antwort

Ablehnung meiner erwebsminderung

von Netti18.08.2023 | 14:57
401 Ansichten
5 Antworten
Habe heute eine Ablehnung bekommen obwohl sie schreiben seid dem 8.8.22 bin ich nicht mehr arbeitsfâhig war letztes Jahr im November noch in einer Reha und war dauerhaft für immer krankgeschrieben

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.08.2023 | 07:27

Hallo Netti,

 

der Begriff Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff Erwerbsminderung. So stellt die Arbeitsunfähigkeit (Begriff aus dem Bereich der Krankenversicherung) auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ab und die Erwerbsminderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Demnach erhält derjenige eine Erwerbsminderungsrente, dessen Leistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist und dabei werden alle Tätigkeiten (nicht nur die zuletzt ausgeübte) betrachtet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

4 Antworten

Rückfrageam 18.08.2023 | 15:12
Was ist Ihre Frage an das Form? Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von Ärzten/Sozialverbänden/Anwälten unterstützen. Schon damit im Widerspruch die Begriffe stimmen. Aus der Reha wurden Sie vllt mit der Empfehlung der Arbeitsunfähigkeit entlassen. Jedoch gibt es da kein "für immer". Und für die EMR ist die Arbeitsfähigkeit weniger von Bedeutung als die Erwerbsfähigkeit. Ggf hat die Reha die sozialmed. Einschätzung abgegeben, dass für voraussichtl. mehr als 6 Monate die Erwerbsfähigkeit für den allgem. Arbeitsmarkt unter 3 Std am Tag ist. Die DRV kann sich dieser Einschätzung anschließen, aber muss es nicht. Also: Widerspruch binnen eines Monats mit ärztlicher und juristischer Unterstützung. Oder schreiben, was Sie von uns hier erhoffen....
Geraldam 18.08.2023 | 15:12
Besprechen Sie sich mit Ihren Ärzten und formulieren Sie einen gut begründeten Widerspruch, aber möglichst nicht alleine, sondern mit Rechtsbeistand oder einem Sozialverband im Schlepptau. Sie können auch Akteneinsicht nehmen und erst einmal fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung später nachreichen.
..am 18.08.2023 | 15:14
Die beiden Verbände können Ihnen beim Widerspruch einlegen helfen. VDK https://www.vdk.de/deutschland/… Sozialverband Deutschland https://www.sovd.de/…
.am 18.08.2023 | 21:48
Tja, dann ist die eigene, subjektive Einschätzung wohl an der Realität vorbeigegangen. Im Übrigen sind die Rehaberichte doch sowieso nur Empfehlungen. Warst du danach bei einem Gutachter der DRV? Dann haben die Einschränkungen wohl leider nicht gereicht.
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