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Experten-Antwort

Ablehnung meiner Erwerbsminderungsrente

von Morgenstern30.06.2015 | 07:56
1249 Ansichten
3 Antworten

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Letztes Jahr habe ich eine berufliche Rehabilitation besucht. Kurz vor Beendigung dieser Maßnahme hat der Rehaberater mir eine Erwerbsminderungsrente wegen meiner psychischen Belastung befürwortet. Den Antrag habe ich gestellt und bin auch davon ausgegangen, dass man sich die Gutachten der beruflichen Reha und des Bildungsträger zur Bearbeitung dazu nimmt. Vor allem weil ich in meinem Antrag auch meine psychichen Erkankungen angegeben hatte. Man schickte mich nur zu einem Gutachter Orthopädie. Nun kam die Ablehnung meines Antrages aufgrund das meine Rückenerkrankungen nicht zu einer Erwerbsminderungsrente führen. Kein Wort von meinen psychischen Erkrankungen. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt ,weil ich den Verdacht habe, dass diese Erkrankungen einfach nicht bearbeitet wurden, auch nicht die Gutachten der beruflichen Reha. Was sehr ärgerlich und auch nicht mein Fehler ist. Kann man den Widerspruch dadurch beschleunigen, wird er vorrangig bearbeitet? V

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Morgenstern,

soweit ich weiß werden Widersprüche aus diesen Gründen nicht vorgezogen.

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2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 30.06.2015 | 08:00
Widersprüche werden nicht vorrangig bearbeitet, jeder ist gleichgestellt. Sie müssen Ihren Widerspruch ja begründet haben. Und sofern Sie in die Begründung mit aufgenommen haben, dass ihre psychosomatische Erkrankung nicht beachtet wurde, werden die Ärzte wohl ein Augenmerk darauf legen.
KSCam 30.06.2015 | 18:00
Zunächst können Sie im Widerspruchsverfahren Akteneinsicht verlangen, dann sehen Sie was berücksichtigt wurde und können Ihren Widerspruch entsprechend begründen. Ist die psychische Erkrankung eigentlich neu oder haben Sie das schon länger? Wenn Sie schon vor der beruflichen Reha diese Psychischen Erkrankungen hatten, war man wohl der Meinung, dass Sie trotzdem arbeiten können, eine Reha erfolgreich bestehen und anschließend auch wieder arbeiten können. Dann wäre eine Ablehnung eher verständlich, denn zur Zeit des Rehaantrages haben Sie sich ja auch noch nicht für em gehalten (sonst hätten Sie doch Rente und nicht LTA beantragt). Anders sähe es natürlich aus, wenn die psychische Erkrankung damals noch nicht vorlag, dann sollte man klären warum die neuen Erkrankungen nicht berücksichtigt wurden. PS: ein Rehaberater ist in aller Regel nicht Mediziner und kann eine Rente nicht "befürworten" - was meinen Sie was Ärzte zu einem solchen Ratschlag meinen würden.....vielleicht hat er ja nur gesagt: "wenn Sie sich für em halten, können Sie jederzeit Rente beantragen".....
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