Nicht der Wunsch nach einer EM-Rente ist Vater des Gedankens sondern die Einschätzung des Sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung.
Die Frage hat gar nichts mti "Wunsch" zu tun. Wenn 2 Reha Massnahmen und der von RV beauftragte Gutachter zusätzlich zu den eh behandelnden Ärzte das gleiche, nämlich eben eingeschränkte BIld, von dem Patienten haben, ist es doch sonderbar, wenn der Sozialmedizinische Dienst der im übrigen ja die betreffende Person niemals sah, absolut anderer Meinung ist . Dies würde ja im Umkehrschluss bedeuten, ALLE die den Patienten vorher GESEHEN u beurteilt haben, liegen dann falsch. Und das ja UNABHÄNGIG voneinander... daher hat das wohl nichts mit "Wunschdenken" zu tun, wenn man dies hinterfragt...
Und wer glauben Sie, kann das im Forum beantworten, der nicht in die Entscheidung der für Sie zuständigen Sozialmediziner involviert ist?
Hier sind weder Mediziner noch Hellseher unterwegs.
Reichen Sie einen medizinisch fundierten Widerspruch ein und warten sie die Entscheidung ab, mehr kann man Ihnen in einem Forum nicht raten.