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Ablehnung Rentenantrag

von baxgerd30.04.2009 | 11:51
1440 Ansichten
4 Antworten
Der Rentenantrag eines Mitarbeiters wurde abgelehnt, trotzdem eine angeforderte Rentenauskunft im jahre 2004 aussagt, dass der früheste Rentenbeginn der 01.04.2009 sei. Nach der heutigen Rechtslage ist die Ablehnung berechtigt. Lohnt es sich trotzdem Widerspruch einzulegen, da der Rentenantrag und die vorhergehende Altersteilzeit nur auf Grund dieser Rentenauskunft erfolgt ist ? Vielen Dank für Information

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.04.2009 | 12:53

Was hat sich denn zu 2004 geändert ("Nach der heutigen Rechtslage...."), wenn einmal Vertrauensschutz vorlag liegt immer Vertrauensschutz vor! Die ATZ wurde doch daraufhin durchgeführt!

3 Antworten

Knut Rassmussenam 30.04.2009 | 12:15
Rentenauskunft - Altersteilzeit - und dann kein Rentenanspruch???? Irgendwo knirscht das doch. Denn wenn kein Rentenanspruch bestünde, läge keine Altersteiltzeit vor - mit entsprechenden Konsequenzen. Versorgen Sie uns doch bitte mit Geburtsmonat und -jahr des Mitarbeiters sowie Zeitpunkt der Altersteilzeitvereinbarung (Zeitpunkt, nicht Laufzeit).
Ghostwriteram 30.04.2009 | 12:03
Hallo baxgerd, einen Widerspruch einzulegen gegen den, wie Sie selbstbemerkt haben, rechtmäßigen Ablehnungsbescheid, halte ich für sinnlos. Der Betroffene sollte sich lieber bei seiner gesetzlichen Rentenversicherung (zuständige DRV) erkundigen, ob ggf. eine andere Rentenart beantragt werden kann. Gruß Ghostwriter
Tanteam 01.05.2009 | 22:18
Ich würde es mit einem Widerspruch versuchen. Hatte der Kollege zum Beispiel im März 2004 eine Rentenauskunft erhalten und daraufhin eine ATZ-Vertrag z. B. etwa 01.04.2004-31.03.2009 abgeschlossen, so wäre nach altem Recht alles gegangen. Das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz kennt nur den Stichtag 01.01.2004. Das Gesetz trat am 01.08.2004 in Kraft und griff ziehmlich rigeros in bestehende Regelungen ein.
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