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Experten-Antwort

Ablehnung Wiedereingliederung

von Manfred Schieferdecker13.10.2015 | 11:12
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war 18 Monate krank wegen meinem Rücken,Artrithis,KHK,Diabetis 2 und habe mich in der Firma arbeitsfähig zurückgemeldet. Da sagte man mir das ich nach 15 Jahren als Bauleiter und Kalkulator im Büro wieder als Schlosser arbeiten soll weil ich in meinen Arbeitsvertrag von 1987 als Schlosser eingestellt worden bin. Wiedereingliederung macht meine Firma nicht. Jetzt war ich zur Eignungsuntersucheun und es wurde festgestellt das ich nicht mehr als Schlosser arbeiten darf. Jetzt schreibt mir die Firma das eine Beschäftigung nicht möglich sei . Ich sollte mich mit meinem Arzt oder mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Am besten sollte ich mich krank schreiben lassen oder zur Arge gehen. Mich kündigen wollen sie nicht weil es ihnen zu Teuer wäre. in der Reha war ich schon und da sagte mir das ich wegen meinen Krankheiten nicht als Schlosser arbeiten kann. Erwerbsminderungsrente habe ich beantragt. Manfred Schieferdecker

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred Schieferdecker,

im Rahmen Ihres Rentenantrages prüft die Rentenversicherung, ob bei Ihnen volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt und ob die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente gegeben sind. Hierüber erhalten Sie nach Abschluß des Verfahrens einen Bescheid.

Zunächst empfehlen wir Ihnen, nach Auslaufen des Krankengeldes, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit zu melden, denn Arbeitslosengeld wird unter bestimmten Voraussetzungen -im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung- auch an Personen geleistet, deren Leistungsfähigkeit gemindert ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 13.10.2015 | 11:42
Und wie können wir Ihnen jetzt helfen?
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