Hallo Manfred Schieferdecker,
im Rahmen Ihres Rentenantrages prüft die Rentenversicherung, ob bei Ihnen volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt und ob die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente gegeben sind. Hierüber erhalten Sie nach Abschluß des Verfahrens einen Bescheid.
Zunächst empfehlen wir Ihnen, nach Auslaufen des Krankengeldes, sich umgehend bei der Agentur für Arbeit zu melden, denn Arbeitslosengeld wird unter bestimmten Voraussetzungen -im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung- auch an Personen geleistet, deren Leistungsfähigkeit gemindert ist.