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Abmahnung nach Wiedereingliederungsversuch

von Gerdi07.10.2009 | 08:48
3823 Ansichten
4 Antworten
Seit Januar 2008 bin ich fortlaufend Arbeitsunfähig. Die DRV genehmigte mir eine Umschulung zum 29.06.09. Eine Woche vor Beginn der Ausbildung lenkte mein Arbeitgeber ein, und bot mir die Gelegenheit zur Betrieblichen Wiedereingliederung. Nach vier Wochen mußte ich diese Maßnahme leider abbrechen, weil ich es nur durch eine höhere Dosis Opiate geschafft hätte. Sehr schnell genehmigte mir die DRV-Rheinland erneut die Berufliche Reha-Maßnahme und einen Vorbereitungskurs. Dieser beginnt am 12.10.09 im Berufsförderungswerk Oberhausen. Gestern erhielt ich eine Abmahnung meines Arbeitgebers (Sparkasse) mit der Begründung, das ich keinen Krankenschein mehr eingereicht hätte.§5 Entgeldfortzahlungsgesetz. Meiner Meinung nach völliger Blödsinn, weil mein Arbeitgeber seit dem 1.03.08 kein Entgeld mehr zahlt. Auch während der Wiedereingliederung bin weiterhin als arbeitsunfähig eingestuft. Mein Arzt hat mir einen Krankenschein für zwei Wochen gegeben, damit mein Arbeitgeber direkt informiert ist,das die Eingliederung abgebrochen wurde. Die Sparkasse hat ansonsten von mir nur bis zum Ablauf der Lohnfortzahlung (1.03.08)einen Krankenschein bekommen.Ich zitiere mal einen Absatz der Abmahnung: Nach der ärztlichen Bescheinigung vom 28.07.2009 endete ihre Arbeitsunfähigkeit am 11.08.2009. Seit dem 12.08.2009 fehlen Sie unentschuldigt. Ihre Anzeige- und Nachweispflichten sind Sie nicht nachgekommen bla bla bla oder sich unverzüglich in der Personalabteilung zur Arbeitsaufnahme zu melden. Wie gesagt, ich bin seit fast 21 Monaten ohne Unterbrechung arbeitsunfähig Krank geschrieben.Selbst nach Aussteuerung der Kankenkasse werde ich beim Arbeitsamt mittels Sonderregelung als Krank Arbeitslos geführt. Es ist mir Klar das diese Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, aber sollte ich darauf überhaupt reagieren? Mein Arbeitsverhältnis ruht zur Zeit und im Januar 2012 melde ich mich zurück,falls ich keinen Arbeitsplatz im neu erlernten Beruf finde. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.10.2009 | 10:21

Hallo Gerdi,

solange ihr Arbeitsverhältnis nicht tatsächlich beendet wurde, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Ihr Arbeitsverhältnis ruht derzeit nur und Sie gelten - wegen der Aussteuerung des Krankengeldes - als arbeitslos, sind dies aber nicht tatsächlich, da das Arbeitsverhältnis nur ruht.

3 Antworten

Egbertam 07.10.2009 | 09:54
Es sieht so aus, als wenn Sie ihr Arbeitgeber einschüchtern will. Er macht jedenfalls Druck. Wenn Sie die Abmahnung als ungerechtfertig erachten, sollten Sie auf jeden Fall dagegen vorgehen,damit dies Abmahnung nicht in die Personalakte kommt.
Auskenneram 07.10.2009 | 11:43
Ihrer Schilderung nach ist ihrerseits alles korrekt abgelaufen. Bei Abbruch einer WE muessen alle daran Beteiligten ( also Arzt, Krankenkasse u n d Arbeitgeber ) darüber informiert werden. Dies wurde durch die dem Abbruch folgende nahtlose weitere Krankschreibung ihres Arztes eingehalten. NACH Auslauf dieser , sind bei weiterer Arbeitsunfähigkeit keine fortlaufenden Krankschreibung mehr notwendig Ihr Firma will Sie offensichtlich " loswerden " und sucht nur einen fadenscheinigen Vorwand um Sie erst abgemahnt zu haben und dann im weiteren Verlauf kündigen zu können ! Lassen Sie die Abmahnung jetzt widerspruchlos über sich jetzt ergehen, wird dies auch leicht möglich sein. Insofern würde ich per Fachanwalt für Arbeitsrecht auf jeden Fall dagegen vorgehen und auf Rücknahme der Abmahnung drängen. Bedenken Sie auch , das im Falle einer nachfolgenden Kündigung Sie dann bessere Karten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage hätten, um dort event. noch eine Abfindung zu erstreiten. Das ihr Arbeitsverhältnis derzeit noch ruhend gestellt ist, dürfte wohl - leider - nicht mehr lange Bestand haben. Lassen Sie sich auf jeden Fall frühzeitg - also jetzt ! - bereits fachanwaltlich vertreten. Das ist wichtig, damit ihrerseits nicht Fehler begangen werden, welche in einem Kündigungschutzverfahren dann gehen Sie verwendet werden könnten und ihnen dann zum Nachteil gereicht werden.
Ulliam 07.10.2009 | 17:40
Ich habe in einer Stadtverwaltung gearbeitet; das Personalamt verlangte ebenfalls bis zur Bewilligung der EM-Rente Nachweise über Arbeitsunfähigkeit, Kopien der Auszahlungsscheine für Krankengeld wurden aber akzeptiert.
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