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abmeldung

von maxwellgirl18.01.2007 | 14:39
2224 Ansichten
3 Antworten

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wenn ich mich fuer unbestimmte zeit im ausland aufhalte, habe ich mich dann mit meinem soyialversicherungsausweis bei der rentenanstallt abzumelden und wenn ja wo und wie (geht das vielleicht ueber email oder telefon)? zumal ich gestehn muss, dass mein ausweis leider abhanden gekommen ist.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Abmeldung ist nicht erforderlich. Ihrem Rentenversicherungsträger sollten Sie jedoch schriftlich Ihre Auslandsanschrift mitteilen. Einen neuen Sozialversicherungsausweis können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

2 Antworten

Edeam 18.01.2007 | 14:58
Hallo, Sie brauchen sich nicht beim RV - TRäger abzumelden, das macht ja Ihr letzter Arbeitgeber. Sie sollten der Rentenversicherung nur eine Anschrift mitteilen, an die Ihre Post (z. B. die jährliche Renteninformation) gesandt werden kann. Gruß
waltraudam 06.07.2007 | 12:02
Was passiert, wenn ich durch das Arbeitsamt bei der BFA abgemeldet werden. Welche Nachteile entstehen dadurch und hat dies auch finanzielle Auswirkungen auf meine spätere Rente? Waltraud
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