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Experten-Antwort

Abmeldung Arbeitsamt, dafür Mindestbeitrag freiwillig an Rentenversicherung zahlen, sinnvoll ?

von Tina28.09.2016 | 19:12
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (51 Jahre alt ) bin seit Dezember 2011 arbeitssuchend ohne Leistungsbezug beim Arbeitsamt gemeldet.Ich habe den Eindruck, dass meine Vermittlerin mich endlich loswerden und drängt mich zum Abmelden. Hinzu kommen private Probleme z.B. durch die Betreuung meiner Mutter (Witwe, 76 Jahre, keine Pflegestufe). Nun überlege ich, mich bei der Arbeitsagentur abzumelden und mich durch die Zahlung des Mindestbeitrages freiwillig bei der Rentenversicherung zu versichern, um die Wartezeit für langjährig Versicherte (35 Jahre) aufzufüllen. Es fehlen 14 Monate. Meine Frage: Geht das? PS. Mir ist klar, dass ich meinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verlieren werde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich bei der Agentur für Arbeit abzumelden. Die Konsequenz wäre, dass der Erwerbsminderungsschutz dann nicht weiter aufrecht erhalten wird. Um den Erwerbsminderungsschutz weiterhin aufrecht zu erhalten, wäre eine Pflichtbeitragszahlung aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlich.

Dies wäre schon mit einem Minijob möglich. In diesem Fall würde auch jeder Monat zählen, um auf die 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zu kommen. Die Steigerung der Rente erfolgt hier übrigens im gleichen Maße als hätten Sie freiwillige Beiträge in Mindesthöhe (84,15 EUR) gezahlt.

Die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für langjährig Versicherte muss bei Rentenbeginn erfüllt sein. Insofern ist es unerheblich, ob die fehlenden 14 Versicherungsmonate jetzt oder erst in den letzten 14 Monaten vor dem Rentenbeginn erzielt werden.

Dies kann Ihnen natürlich in einem persönlichen Beratungsgespräch in einem Servicezentrum der Deutschen Rentenversicherung nochmal bestätigt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 28.09.2016 | 19:32
Zitat von Tina anzeigenausblenden
Hallo Tina, ja, das geht. Aber die billigste Methode ist die Weitermeldung beim AA. Den Verlust des EM-Schutzes haben Sie ja bereits erkannt - vielleicht wird Mutti ja innerhalb von 2 Jahren doch noch pflegebedürftig, dann ist die EM-Rente auch weiterhin gesichert und die 35 Jahre werden gleichzeitig voll. Kommt nicht evtl. ein Minijob infrage, bei dem automatisch Versicherungspflicht besteht? Denn, wenn es nur um die fehlenden 14 Monate geht ...damit haben Sie Zeit bis 14 Monate vor Rentenbeginn 63, die noch einzuzahlen, von den 35 Jahren haben Sie mit Alter 51 zz. gar nichts, außer knapp 1200 EUR weniger auf dem Konto ;-) Gruß w.
Tinaam 28.09.2016 | 20:05
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort. Zitat: ...damit haben Sie Zeit bis 14 Monate vor Rentenbeginn 63, die noch einzuzahlen, Kannst Du mir mitteilen, wo ich hierzu etwas Schriftliches finde? Gruß Martina
Tinaam 28.09.2016 | 23:27
Hallo W*lfgang, verzeih, wenn ich nochmal nachhake. Mir geht es im Moment nur um die 14 Monate "Wartezeit", die mir noch fehlen. Mein Mann glaubt nicht, dass die Möglichkeit besteht, diese mit einer freiwilligen Versicherung aufzufüllen. Gibt es darüber einen schriftlichen Vermerk der Rentenversicherung? Danke im Voraus für die Mühe Tina
Minijobberam 29.09.2016 | 09:25
Hallo Tina, für die Erfüllung der Wartezeit für langjährig Versicherte (35 Jahre) werden freiwillige Beiträge berücksichtigt. für die Erfüllung der Wartezeit für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) werden freiwillige Beiträge nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Bevor sie sich beim AAmt abmelden und freiwillige Beiträge zahlen, sollten sie aber vlt. mal über einen Minijob (im Privathaushalt) nachdenken, denn in der Regel hat dieser einige Vorteile gegenüber den freiwilligen Beiträgen. Schauen Sie doch mal in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis, ob dort jemand für ein paar Stunden Unterstützung im Haushalt/Garten brauchen kann. Beispiel: einen Minijob im Privathaushalt ohne Befreiung von der RV-Pflicht mit 5 Std/Monat a 10,00 Euro bei der Minijob-Zentrale anmelden --> Monatsentgelt von 50,00 Euro Der Arbeitgeber zahlt dafür monatlich zusätzlich ca. 7,50 Euro an Abgaben für Steuer und Versicherungen an die Minijob-Zentrale, kann den Job aber in der Steuererklärung absetzen und bekommt dieses Geld dann locker zurück ;-) Neben den o.a. Abgaben zahlt der Arbeitgeber Ihren Anteil am RV-Beitrag in Höhe von 13,7 % (Mindestbemessungsgrenze 175,00) also ca. 30,50 Euro an die Minijob-Zentrale und zieht diesen von Ihrem Monatsentgelt ab. Damit bleibt Ihnen zwar nicht mehr viel von Ihrem schwer verdienten Geld übrig, aber es ist günstiger als freiwillige Beiträge (Mindestbeitrag ca. 85,00 Euro/pro Monat) zu zahlen und Sie erwerben so wichtige Monate mit PFLICHTBEITRAGSZEITEN und der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten! Schauen sie doch mal auf die Internetseite der Minijob-Zentrale und machen sie unbedingt einen Beratungstermin bei der DRV !!! Viel Erfolg
****am 29.09.2016 | 11:01
Zitat von Tina anzeigenausblenden
Hallo Tina, Glauben ist nicht Wissen. Am besten machen Sie in der nächsten Beratungsstelle einen Beratungstermin, dort kann mann ihnen anhand ihres Versicherungskontos genaue Auskünfte erteilen, sofern ihr Versicherungskonto bereits vollständig geklärt wurde.
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