Hallo Tina,
es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich bei der Agentur für Arbeit abzumelden. Die Konsequenz wäre, dass der Erwerbsminderungsschutz dann nicht weiter aufrecht erhalten wird. Um den Erwerbsminderungsschutz weiterhin aufrecht zu erhalten, wäre eine Pflichtbeitragszahlung aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlich.
Dies wäre schon mit einem Minijob möglich. In diesem Fall würde auch jeder Monat zählen, um auf die 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zu kommen. Die Steigerung der Rente erfolgt hier übrigens im gleichen Maße als hätten Sie freiwillige Beiträge in Mindesthöhe (84,15 EUR) gezahlt.
Die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für langjährig Versicherte muss bei Rentenbeginn erfüllt sein. Insofern ist es unerheblich, ob die fehlenden 14 Versicherungsmonate jetzt oder erst in den letzten 14 Monaten vor dem Rentenbeginn erzielt werden.
Dies kann Ihnen natürlich in einem persönlichen Beratungsgespräch in einem Servicezentrum der Deutschen Rentenversicherung nochmal bestätigt werden.