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Experten-Antwort

Abmeldung vom Arbeitsamt

von maurer06.11.2015 | 12:47
1365 Ansichten
3 Antworten

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Meine Rente wegen teilw.EM(BU auf Dauer) wurde eingestellt.Hinzuverdienstgrenze wurde wegen ALG 1 überschritten.Möchte mich vom Arbeitsamt abmelden.Die Rentenversicherung wird dann prüfen ,ob die Rente gezahlt werden kann.Was sicherlich etwas dauern kann.Muss ich mich zwischenzeitlich selbst Krankenversichern?Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind entweder über den Bezug vom Arbeitslosengeld oder über die teilweise Erwerbsminderungsrente krankenversichert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

=//=am 06.11.2015 | 13:25
Wenn die teilw. EM-Rente nur wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze nicht gezahlt wird, wird - sobald das ALG I wegfällt - die Rente wieder angewiesen. Das dauert in der Regel ein paar Tage. Wenn Sie vor dem ALG I über die Rente krankenversichert waren, sind Sie es nach Wegfall des ALG und Wiederanweisung der Rente auch wieder. Es erschließt sich mir nicht ganz, weshalb Sie sich bei der AfA abmelden und auf das ALG I verzichten wollen. Das ist doch mit Sicherheit viel höher als die Rente. Aber jeder wie er will. :-)
Juleam 08.11.2015 | 18:53
Solange Sie einen Anspruch auf ALG I haben, ist eine Abmeldung bei der AfA nicht anzuraten. Die EM-Rente wird dann trotzdem nicht gezahlt da Sie nicht freiwillig auf Sozialleistungen verzichten dürfen, die Vorrang vor der Rentenzahlung haben. dies wäre beim ALG I der Fall. Beutet also weder ALG I noch Rente. Erst wenn der Anspruch auf ALG I erschöpft ist, kann eine Abmeldung beim Arbeitsamt erfolgen.
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