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Experten-Antwort

Abrechnung einer Umschulungsmaßnahme

von Annika09.03.2026 | 15:13
158 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich habe von 1992 bis 1995 erfolgreich an einer Umschulung teilgenommen. Ich absolvierte davor eine handwerkliche Ausbildung, durfte aber in dem Beruf aufgrund einer Allergie nicht arbeiten. Ich war kurzfristig arbeitslos. Aus dem Stand wurde mir eine Umschulung bewilligt, eine Dreijährige Schulausbildung zur Ergotherapeutin. Ich erhielt die Zahlungen auf mein Konto, davon habe ich das Schulgeld und meinen Lebensunterhalt inklusive Wohnung bestritten. In meiner Rentenauskunft steht : Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen. Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Dadurch werden die drei Jahre nicht komplett auf meine Lebensarbeitszeit angerechnet. Ich habe leider den Bewilligungsbescheid der Bundesagentur nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit für mich zu klären, dass ich in einer beruflichen Ausbildung war, damit ich die volle Anrechnung auf meine Lebensarbeitszeit bekomme? Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre es wichtig zu klären, ob ich Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bekommen habe. Die Bundesagentur hat auf Rückfrage verneint, noch Unterlagen aus der Zeit zu haben. Herzlichen Dank vorab, Annette

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.03.2026 | 15:28

Hallo Annika,

 

wenden Sie sich an die Sachbearbeitung des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers und teilen Sie Ihre Situation mit. 

Der zuständige Rentenversicherungsträger kann daraufhin prüfen, inwiefern sich die Zeiten ggf. rekonstruieren lassen und ob diese zur Erfüllung der Wartezeit berücksichtigt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

1 Antworten

Praxisam 10.03.2026 | 12:01
Klar wird die Umschulung als Beitragszeit angerechnet, steht doch so im Bescheid. Falls es um die 45-jährige Wartezeit bei der AR für besonders langjährig Versicherte geht: Irgendein Schriftstück, dass es sich um eine Umschulung handelte, werden Sie doch wohl noch haben.
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