Hallo Annika,
wenden Sie sich an die Sachbearbeitung des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers und teilen Sie Ihre Situation mit.
Der zuständige Rentenversicherungsträger kann daraufhin prüfen, inwiefern sich die Zeiten ggf. rekonstruieren lassen und ob diese zur Erfüllung der Wartezeit berücksichtigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam