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Experten-Antwort

Abrechnung Wertpapiere Witwerrente

von Martin25.06.2025 | 13:39
282 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich überlege mit einem Wertpapierdepot aus Aktien und ETFs, beide therausierend für das Alter vorzusorgen. Ich erhalte eine große Witwerrente, neues Recht. Ich möchte das Depot für die nächsten 30 Jahre unangetastet lassen. Wird aufgrund der Vorabpauschale trotzdem ein Betrag auf die Witwerrente angerechnet oder passiert das erst, wenn ich das Depot in zB 30 Jahren verkaufe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

 

die Vorabpauschale stellt einen Kapitalertrag im Sinne des § 20 EStG dar und kann somit unter bestimmten Voraussetzungen als Einkommen bei der Einkommensanrechnung nach dem neuen Hinterbliebenenrecht berücksichtigt werden.

 

Bei der Einkommensanrechnung nach dem neuen Hinterbliebenenrecht werden Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt, wenn die jährlichen Einnahmen den Sparer-Pauschbetrag (Jahr 2025 i.H.v. 1.000 EUR pro Person) übersteigen und es zu einer Versteuerung im Sinne der EstG kommt. Sollten Sie also eine Vorabpauschale auf Ihre Wertpapiergeschäfte zahlen, ist im Rahmen der Einkommensanrechnung zu prüfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.

 

Aus diesem Grund sind Sie dazu verpflichtet, dies dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Für eine ausführliche Beratung empfehlen wir Ihnen sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Umgebung zu wenden.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

ohaam 26.06.2025 | 13:14
Aktien sind nicht thesaurierend und es gibt auch nicht-thesaurierende ETFs. Vorabpauschale ist eine Steuer auf fiktive Wertsteigerungsgewinne bei thesaurienden Fonds/ETFs. Die Vorabpauschale fällt nicht an, wenn die Wertpapiere nicht das komplette Kalenderjahr im Depot sind. Die Vorabpauschale ist zu versteuern und wird auch für die Witwenrente als Einkünfte gerechnet. Die Depotbank rechnet alle Werte aus für die Steuererklärung. Ein Depot über 30 Jahre nicht anzupassen ist illusorisch.
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