Hallo Lotte,
während der Rehabilitation wird Arbeitsunfähigkeit unterstellt. Dies gilt auch für den Abreisetag am Ende der Leistung. Eine Wiederaufnahme der Beschäftigung am letzten Tag der Rehabilitation ist nicht vorgesehen.
Hier handelt es sich jedoch um eine arbeitsrechtliche Frage.
Sie sollten sich direkt mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und dies im gemeinsamen Gespräch klären.
Sofern Sie sich bereits im Übergangsgeldbezug befinden, hätte die Aufnahme der Beschäftigung auch Auswirkung auf die Übergangsgeldhöhe. Auch bleibt abzuwarten, ob Sie arbeitsfähig aus der Maßnahme entlassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung