Guten Morgen,
selbstverständlich steht das in der letzten Rentenauskunft noch so drin!
Ich möchte ja nur sichergehen, dass das im Februar 2026 auch noch so drin steht und nicht plötzlich 65 Jahre, wenn der Vertrauensschutz wegfällt, weil der entsprechende Paragraph aus dem Gesetzbuch gestrichen wird!
Selbst der Experte der RV schreibt hier im Forumt:
die Übergangsvorschrift des §236a SGB VI tritt für alle Neufälle außer Kraft.
Es muss sich daher ab 01.01.2026 rechtlich irgend etwas ändern, für alle Betroffenen, die bis zum 21.12.1963 geboren sind.
Ich könnte ja verstehen, wenn diese Regelung zum 01.01.2029 gestrichen würde, da dann alle Personen die davon profitiert haben 65 Jahre alt sind. Aber aktuell sind es noch 3 Jahrgänge (1961-1963) die von einem Wegfall des §236a SGB VI schlechter gestellt wären.
Und wie gesagt alle ab Jahrgang 64 waren zu keiner Zeit von den Regelungen des §236a SGB VI betroffen, hier galt schon seit jeher dass alle "Jüngern" ab Jahrgang 1964 erst ab 65 abschlagsfrei in Schwerbehindertenrente gehen können.
Also für "Neufälle" aus dieser Gruppe gibt es keine Änderungen!
Mir ist ehrlich gesagt immer noch nicht klar "WAS" sich denn jetzt konkret ändert und ob der §236a SGB VI zum 01.01.2026 gestrichen wird und wegfällt?!
Beste Grüße
Voltarix