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Abschläge

von Marita05.05.2010 | 16:53
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieviel Abschläge erwarten mich - Jahrg. 1951, weibl., 35 J. versichert, bis zum 60. Lebensjahr 3 Jahre AT erledigt (also Rentenantrag 2011). Danke für Infos.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine "Altersrente für langjährig Versicherte" können Versicherte, die 1951 geboren sind, diese Rente vorzeitig mit vollendetem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. In Kauf zu nehmen ist ein Abschlag in Höhe von 8,7 %.

Wenn "AT" für Altersteilzeitarbeit steht und Sie den Vertrag nach dem Altersteilzeitgesetz bereits vor dem Stichtag 01.01.2007 abgeschlossen haben, genießen Sie Vertrauensschutz und dürfen bereits mit vollendetem 62. Lebensjahr und einem Abschlag in Höhe von 10,8 % die "Altersrente für langjährig Versicherte" beanspruchen.

15 Antworten

Wolfgangam 05.05.2010 | 20:32
Hallo Marita, 18 % bei der Altersrente für Frauen, 10,8 %, falls Altersrente für Schwerbehinderte möglich (hier kein Abschlag, wenn am 16.11.2000 bereits GdB 50 % vorlag). Bei Jahrgang 51 mögen Sie denken, 'ich muss ja 5 Monate länger' - in Kurzfassung: jede Altersrente, die vor 2012 beginnt, hat keine zusätzlichen Abschläge, kein angehobenes Rentenalter (weder vorne, noch hinten). Gruß w.
Halt!am 05.05.2010 | 21:26
10,8 %, falls Altersrente für Schwerbehinderte möglich (hier kein Abschlag, wenn am 16.11.2000 bereits GdB 50 % vorlag). Aber nur wenn auch vor dem 01.01.1951 geboren,was bei Jahrgang 51 nicht zutrifft!
Wolfgangam 05.05.2010 | 21:33
...upps Richtig, kreiselte im Hinterkopf - aber Mann eben, Denken und Schreiben gleichzeitig ...der Klammerzusatz scheidet daher aus ;-)) Gruß w.
Maritaam 06.05.2010 | 09:42
Danke, das mit der Frauenrente ist mir klar; aber was ist mit langjähriger Versicherungszeit (35 J.)?
Gernotam 06.05.2010 | 10:01
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann erst mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden ( oder Ausnahme Vertrauensschutz, dann bereits ab dem 62.Lebensjahr ) Haben sie noch nie im gesamten Leben eine Rentenauskunft bekommen?????? Ich frage, weil dort alles genau drin steht.Rentenbeginn,frühestmöglicher,ohen und mit Abschlägen.
Maritaam 06.05.2010 | 10:38
Danke, selbstverständlich habe ich bereits Rentenauskünfte erhalten. Jedoch sind mir diese in hohem Masse sehr unverständlich und verwirrend erstellt. Es kann nicht jeder den vollen Durchblick haben wie z. B. "Gernot". Sorry. @ Experte, danke für die Infos. Jetzt kann auch ich mit den Erläuterungen in der Rentenauskunft etwas anfangen.
Gernotam 06.05.2010 | 13:56
Es war nicht böse gemeint. Bin nur der Meinung, das wenn man des Lesens mächtig ist, das durchaus nachvollziehen kann. Die Berechnung mit den Entgeltpunkten und Zuschlägen verstehe ich auch nicht,trotz meines BWL Studiums. Aber ein Datum lesen finde ich jetzt nicht als unlösbare Aufgabe.Und in den Rentenauskünften stehen die Rentenbeginne direkt und einfach zu lesen.
Maritaam 06.05.2010 | 14:06
Auch wenn es heisst ab Jahrgang ... bis ... stufenweise ! Respekt !!
Gernotam 06.05.2010 | 15:02
Also in meiner Rentenauskunft stehen die Rentenarten mit Grossbuchstaben aufgeführt. Und sie sprachen von der Altersrente für langjährig Versicherte.Sie wissen sogar das man dafür 35 Versicherungsjahre braucht. Am Ende des Absatzes steht der frühestmögliche Beginn und die Abschläge.Bei der Rentenauskunft von meiner Frau ist es genauso. Die kennt sich weder mit 35 Versicherungsjahren noch mit anderen Rentensachen aus. Sie kann aber lesen. Und so wusste wie, das sie mit 63 aufhören kann, mit Abschlag 9 %. Das steht nämlich sowohl bei mir als auch bei Ihr relativ eindeutig. Aber trotzdem danke für den Respekt. Werde es meiner Frau ausrichten.Die freut sich sicher!!!
Maritaam 06.05.2010 | 15:24
Herzlichen Dank für die ergiebigen Infos; ich höffe doch schwer, dass Ihre Frau nach der Lesung veranlasst hat, die Überprüfung der Pflichtbeiträge vor dem 01.01.1992 insoweit zu überprüfen, ob die Summe der Entgeltpunkte für diese Beiträge evtl. auf einen Mindestwert zu erhöhen sind. Dann kann ich nur noch sagen bzw. schreiben "Hut ab".
Gernotam 07.05.2010 | 08:11
Hallo Marita, nein, das hat sie also nicht. Es war eigentlich nur der Rentebgeinn interessant. Und den konnte sie ohne Schwierigkeiten aus der Rentenauskunft erkennen. Dafür sind keine Vorkenntnise vorhanden. Zum Glück gibt es ja dieses Forum, das dann auch mal dazu dient, einfachste Sachverhalte zu klären, weil mancher selst damit überfordert ist.Also mit einfachem Lesen meine ich.
Maritaam 07.05.2010 | 10:20
Ja, das mit dem Lesen ist oft nicht ganz so einfach. Obwohl in meinem ersten Beitrag doch klar hervorgeht, dass ich nach den möglichen Abschlägen und nicht nach dem Rentenbeginn gefragt habe. Wünsche noch einen schönen Tag und LG.
Gernotam 07.05.2010 | 11:22
Also die Abschläge stehen bei meiner Rentenauskunft direkt bei dem Rentenbeginnen.Bei meiner Frau auch. Denke nicht das es bei Ihnen da anders sein wird. Obwohl..doch, bei Ihnen sicher ja ;-)) Herrlich....
Auflösungam 07.05.2010 | 11:31
Liebe Marita, lieber Gernot, beide aus den neuen Bundesländern,nicht wahr.Das würde die Sinnlosigkeit und vor allem das Penetrante, sowie das sturre Beharren in den letzten Beiträgen erklären :-)))
Maritaam 12.05.2010 | 16:48
@Auflösung bin total begeistert von dieser Menschenkenntnis:-))); bitte noch um Info was ist "sturre"? LG
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