Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine "Altersrente für langjährig Versicherte" können Versicherte, die 1951 geboren sind, diese Rente vorzeitig mit vollendetem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. In Kauf zu nehmen ist ein Abschlag in Höhe von 8,7 %.
Wenn "AT" für Altersteilzeitarbeit steht und Sie den Vertrag nach dem Altersteilzeitgesetz bereits vor dem Stichtag 01.01.2007 abgeschlossen haben, genießen Sie Vertrauensschutz und dürfen bereits mit vollendetem 62. Lebensjahr und einem Abschlag in Höhe von 10,8 % die "Altersrente für langjährig Versicherte" beanspruchen.