Die Abschläge sind in der Renteninformation,
die Erwerbsminderungsrente betreffend bereits berücksichtigt.
Ansonsten sind von der Rente noch folgende SV-Beiträge in der Regel abzuziehen.
Allgem. Krankenversicherung (ohne Zusatzbeiträge) 7,30%
durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV 1,10%
Pflegeversicherung (PV) 2,55%
sofern keine Elterneigenschaft (keine Kinder) zusätzlich 0,25%
Eventuell wird noch Steuer vom Finanzamt erhoben.