Guten Morgen Ulrike,
Wurde bei der Erwerbsminderungsrente bereits ein Abschlag berücksichtigt (etwa 10,8 %) so beträgt der Zugangsfaktor für die Entgeltpunkte dieser Rente 0,892.
Auch bei Umwandlung dieses Teils der Entgeltpunkte für eine spätere vorzeitige Altersrente, für die an sich keine Abschläge anfallen, bleibt dieser Abschlag grundsätzlich erhalten, vgl. § 77 Abs.3 SGB VI.
Hallo und Danke an Alle!!!
War nochmal beim VDK.Die meinten, es sei nicht gut, wenn der Verlängerungsantrag EM Rente noch läuft,und dann einen 2.Antrag auf Altersrente mit GDB 50 zu stellen.Dann wären die Mitarbeiter der DRV überfordert und es würde sich alles noch länger hinziehen.
Also doch abwarten?
Mein Mann ist im Mai geboren,nicht im März,habe mich evt. in vorherigen Beiträgen verschrieben.
Also wäre das jetzt noch möglich,das er ab 01.05.2018 diese Altersrente bekommt,oder dauert das auch ewig lang?
Was sollen wir tun???
Danke und Entschuldigung für die nervenden Fragen,aber wenn einem immer was anderes erzählt wird,ist das nicht so einfach.
Bin enttäuscht von den Infos der Dame bei der Service Hotline der DRV,hat mir komplett was falsches erzählt.
MFG Ulrike
Hallo und Danke an Alle!!!
War nochmal beim VDK.Die meinten, es sei nicht gut, wenn der Verlängerungsantrag EM Rente noch läuft,und dann einen 2.Antrag auf Altersrente mit GDB 50 zu stellen.Dann wären die Mitarbeiter der DRV überfordert und es würde sich alles noch länger hinziehen.
Also doch abwarten?
Mein Mann ist im Mai geboren,nicht im März,habe mich evt. in vorherigen Beiträgen verschrieben.
Also wäre das jetzt noch möglich,das er ab 01.05.2018 diese Altersrente bekommt,oder dauert das auch ewig lang?
Was sollen wir tun???
Danke und Entschuldigung für die nervenden Fragen,aber wenn einem immer was anderes erzählt wird,ist das nicht so einfach.
Bin enttäuscht von den Infos der Dame bei der Service Hotline der DRV,hat mir komplett was falsches erzählt.
MFG Ulrike
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