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Experten-Antwort

Abschläge Altersrente mit 50 GDB

von Ulrike29.01.2018 | 23:42
930 Ansichten
8 Antworten
Hallo, der Verlängerungsantrag EM Rente wurde vor 3 Monaten gestellt, und noch immer keine Antwort. Mein Mann könnte am 01.05.2018 in seine Altersrente mit 50GDB gehen,mit 10,8% Abschlag,laut Auskunft der DRV ohne Abschlag mit 63+11 Monaten. Beim Termin des VDK am Freitag wurde uns gesagt, diese Auskunft der DRV wäre falsch, mein Mann würde die Abschläge von 10,8% ,die er ja jetzt auch hat, für immer behalten, egal wann er in Rente geht. Stimmt das ??? MFG Ulrike

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2018 | 10:18

Guten Morgen Ulrike,

Wurde bei der Erwerbsminderungsrente bereits ein Abschlag berücksichtigt (etwa 10,8 %) so beträgt der Zugangsfaktor für die Entgeltpunkte dieser Rente 0,892.

Auch bei Umwandlung dieses Teils der Entgeltpunkte für eine spätere vorzeitige Altersrente, für die an sich keine Abschläge anfallen, bleibt dieser Abschlag grundsätzlich erhalten, vgl. § 77 Abs.3 SGB VI.

7 Antworten

Der Abschlag bleibtam 30.01.2018 | 00:48
Hallo Ulrike In Ihrem vorherigen Beitrag wurde Ihnen mehrfach das Procedere um die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte vs. Erwerbsminderungsrente ausgiebigst erläutert. Lesen Sie dort noch einmal intensiv nach und klicken auch den dort eingestellten Link an und Sie werden folgenden Text lesen können: "Bezieht ein Versicherter eine solche um einen Abschlag geminderte Rente, so gilt dieser Abschlag auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, gegebenenfalls auch bei einer späteren Hinterbliebenenrente." Dies bedeutet, und das wurde Ihnen damals mehrfach versucht zu erklären, dass JEDE Folgerente, die Ihr Mann nun nach dem Bezug der EMR beantragt, auch weiterhin mit einem Abschlag von 10,8 % behaftet bleibt. Aus dem Grund, und darauf wurde bereits mehrfach verwiesen, macht es finanziell keinen Unterschied für Ihren Mann, ob er nun weiter auf die Verlängerung des EM-Rentenbescheids hofft und bangt oder besser gleich die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte beantragt, die ihm doch bereits sicher ist, da er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllt (GdB 50 und 35 Versicherungsjahre). Als Bestandsrentner bleiben ihm die 10,8 % Renten-Abschlag lebenslang, wenn er nahtlos von einer in die andere Rentenart wechselt (Folgerente), egal wie diese sich dann nennt! Ihr Mann ist 3/1957 geboren, somit könnte er bereits 2/2018 in die vorgezogene Schwebi-Rente wechseln, nämlich mit 60+11 Jetzt verstanden, oder immer noch nicht?
Erich 54am 30.01.2018 | 11:00
Ist doch alles gesagt. Ab 02/2018 Altersrente für Schwerbehinderte Menschen. Die Betriebsrente wird weitergezahlt/nicht unterbrochen.
Ulrikeam 31.01.2018 | 02:20
Hallo und Danke an Alle!!! War nochmal beim VDK.Die meinten, es sei nicht gut, wenn der Verlängerungsantrag EM Rente noch läuft,und dann einen 2.Antrag auf Altersrente mit GDB 50 zu stellen.Dann wären die Mitarbeiter der DRV überfordert und es würde sich alles noch länger hinziehen. Also doch abwarten? Mein Mann ist im Mai geboren,nicht im März,habe mich evt. in vorherigen Beiträgen verschrieben. Also wäre das jetzt noch möglich,das er ab 01.05.2018 diese Altersrente bekommt,oder dauert das auch ewig lang? Was sollen wir tun??? Danke und Entschuldigung für die nervenden Fragen,aber wenn einem immer was anderes erzählt wird,ist das nicht so einfach. Bin enttäuscht von den Infos der Dame bei der Service Hotline der DRV,hat mir komplett was falsches erzählt. MFG Ulrike
Der Abschlag bleibtam 31.01.2018 | 09:16
welche Fragen haben Sie der Dame am Servicetelefon denn gestellt? Haben Sie sich lediglich erkundigt, ob Ihr Mann mit GdB 50 bereits vorzeitig die EMR beantragen kann und dann zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Abschlägen? Haben Sie der Dame wirklich erzählt, dass Ihr Mann schon drei Jahre in EMR ist, oder lediglich, dass aktuell noch auf ein Bescheid dazu gewartet wird? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen der zuständige SB der DRV den Kopf abreißen wird, wenn Sie jetzt zeitgerecht den verkürzten Antrag auf die vorgezogenen Schwebi-Rente stellen. Allerdings könnte man mutmaßen, dass der VDK gerne abwartet, vielleicht erhoffen die dort noch mit dem EM-Verlängerungsantrag in Widerspruch gehen zu dürfen ... das wäre dann Ihr Geschäft/Verdienst. Schauen Sie, erst waren Sie fehlinformiert durch den VDK, dann durch die DRV, unseren von Anfang an gemachten Ratschlag haben Sie nicht wahr nehmen wollen ... Sie sind eher unentschlossen, mehr sehe ich da nicht. Sie haben es in der Hand, ein für allemale jetzt der Rentenantragstellung einen Schlusspunkt zu setzen, weil es nämlich dann der letzte ist. In ein paar Jahren käme das eh auf Sie/Ihren Mann zu, nämlich eine Form der Aktersrente per Antrag erneut zu beantragen, nämlich dann, wenn aus Altersgründen keine EM mehr greift und gezahlt wird. Also warum nicht bereits jetzt beenden was beendet werden kann und Ruhe haben Sie!
Schadeam 31.01.2018 | 17:08
Ein kurzes Schereiben an die DRV mit folgendem Wortlaut: "ich ziehe den Verlängerungsantrag meiner EM Rente zurück und beantrage statt dessen die AR für schwerbehinderte Menschen ab 01.05.2018, mit freundlichem Gruß der Mann von der Ulrike" Bis die Mairente am 31.05.2018 fällig wird ist noch 4 Monate Zeit und eine Altersrente allemal durch. Ausnahmen gibt es dann wenn Sie durch Ihr Unverständnis und Rumquängeln alle verwirren und alles verkomplizieren. In dieser Disziplin scheinen Sie mir eine Kandidatin für Olympia zu sein. Aber das liebe gute Ulrike haben Sie doch im Forum schon gefühlte 100 mal gehört und nicht beherzigt. Wiese glaube ich eigentlich daran, dass Sie nun einsichtiger sind und den wohlmeinenden Ratgebern dieses Mal vertrauen?
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