Da Sie 60 Jahre alt sind und mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben, könnte eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bzw. berufs- oder erwerbsunfähige Personen in Frage kommen. Zusätzliche Voraussetzung ist allerdings eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % bzw. Berufs-/Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht.
Würden diese Voraussetzungen vorliegen, könnte frühestens ab dem Folgemonat der Vollendung Ihres 60 Lebensjahres ein Rentenanspruch bestehen, mit einem maximalen Rentenabschlag von 10,8 %.
Ein Rentenanspruch ohne Abschlag wäre nur möglich, wenn Sie bereits am 16.11.2000 mindestens 50 % schwerbehindert waren bzw. beruf-/erwerbsunfähig sind.
Eine konkrete Aussage zur Rentenhöhe ist nicht möglich.
Bezüglich der zu erwartenden Rentenhöhe und weiterer Informationen, welche Rente für Sie in Frage kommen könnte, empfehlen wir Ihnen daher, eine Rentenauskunft bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen.