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Abschläge bei EM-Rente,bzw.Altersrent

von xaver16.06.2011 | 19:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Beziehe eine volle EU-Rente, befristet, bin Jhrg. 1952 und habe GdB 50. Habe jetzt entsprechende Abschläge bei der EU-Rente-und møchte gern wissen, ob, bzw. wie ich eine Altersrente mit 63, bei dem GdB 50, ohne Abschläge bekommen würde?! Ist es dabei ein Unterschied, ob ich diese EU-Rente, bei einer Verlängerung, bis über die 63 J. , beziehen würde, also ein " nahtloser" Übergang in die Altersrente für Schwerbehinderte da wäre? Dann, so verstehe ich das, müsste ich diese Abschläge für den Rest meiner Rentnerzeit leisten. Wenn z.B. die EU-Rente nicht verlängert wird und ich mit 62 noch einmal Arbeitslosengeld 2 beziehen würde/müsste- bis ich mit 63 die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen könnte - hätte ich dann keine Abschläge mehr? Also als GdB 50er/1952 geb., Altersrente mit 63 ohne direkte vorherige EU-Rente, aus der Arbeitslosigkeit oder auch einer Arbeitsstelle, keine Abschläge? Bei Übergang von EU in die Altersrente mit 63 für Schwerbeh. Abschläge "für immer"?

3 Antworten

xaveram 17.06.2011 | 10:39
Ist doch das richtige Forum für diese Frage, oder?!
KSCam 17.06.2011 | 14:17
Nach aller Lebenserfahrung wird das von Ihnen beschriebene Szenario, nämlich, dass eine Zeitrente mit 61 oder 62 nicht mehr verlängert wird, nie im Leben eintreten (ich weiß es gibt auch Pferde, die vor der Apotheke kotzen). Und selbst wenn, hätten Sie -35 Versicherungsjahre vorausgesetzt- den Altersrentenanspruch, der vermutlich viel höher wäre als das ALG II. Daher sollten Sie sich darauf einstellen, dass Ihre EM Rente (mit Abschlägen) weiterläuft bis zur Altersrente. Und in all diesen Fällen, wird die Altersrente betragsmäßig identisch mit der vorhergehenden EM rente sein - d.h. der Abschlag wird Ihnen zeitlebens erhalten bleiben.....:)
Wetten, daß...am 20.06.2011 | 02:11
Ja, den Abschlag bei der EM-Rente behält man leider auch bei Übergang in die Altersrente. Vorteil ist aber, daß kein weiterer Abschlag mehr hinzukommt, egal wenn Sie dann in Altersrente gehen können.
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