Sehr geehrter Smeagol,
dem BSG-Urteil vom 16.05.2006 folgen die Rentenversicherungsträger nicht. Es sind zudem noch einige Verfahren beim BSG anhängig, deren Entscheidungen abzuwarten sind. Im Übrigen wird auf die Vielzahl der früheren Ausführungen zu diesem Thema in diesem Forum verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen