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Abschläge bei EU-Rentenzahlung

von Maro F.29.07.2007 | 19:55
1261 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem nun das Urteil über die unrechtmäßigen Abschläge bei der Zahlung der EU-Renten vor dem 60. Lebensjahr gefallen war, habe ich einen Antrag auf Überprüfung der Rente gestellt. Daraufhin teilte man mir mit, daß man erst noch andere Entscheidungen abwarte und dann ca. im Herbst 2006 !!! von allein auf mich zurückkommen werde. Das tat man natürlich nicht, so daß dieser Antrag momentan ruht. Ich denke, daß man mit dem "automatisch auf mich zurückkommen" nichts anderes im Sinn hatte, als mich zu vertrösten und die Sache im Sande verlaufen zu lassen. Was kann man nun tun, um die Überprüfung der Rente nach gestelltem Überprüfungsantrag (welcher offenbar nicht ernst genommen wird) zu erlangen ? Wo muß man sich da jetzt hinwenden ? Vielen Dank ! Mario F.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.07.2007 | 09:48

Der Antwort von Anke ist nichts hinzuzufügen.

Des weiteren verweise Ich auf die Antwort des Experten vom 26.07.2007 in dem Beitrag von Liz vom gleichen Tag.

6 Antworten

Schiko.am 29.07.2007 | 20:43
Gehe sie einfach davon aus, es wird sich nichts ändern. MfG.
Skrennam 29.07.2007 | 20:21
Die Suchfunktion des Forums wirkt bei der Beantwortung der Frage wahre Wunder. ;-)
Antoniusam 29.07.2007 | 22:18
Ich fürchte, Schiko hat Recht !
..am 29.07.2007 | 22:30
.
...am 30.07.2007 | 09:36
Da schaut ma doch was Volkbewegt
Ankeam 30.07.2007 | 09:46
Man hat Sie nicht vergessen. Die Überprüfungsanträge wurden bei der Rentenversicherung registriert und nach Beendigung der Musterstreitverfahren wird man unaufgefordert auf Sie zukommen. Wie das Ganze ausfällt kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Da es sich momentan jedoch noch um ein laufendes Verfahren handelt , können Sie auch noch keine Reaktion auf Ihren Überprüfungsantrag erhalten.
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