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Experten-Antwort

Abschläge bei Rente mit 63

von Uwe Schweinstig03.07.2014 | 11:12
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4 Antworten

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Hallo. Ich bin seit dem 01.09.1970 bei der gleichen Firma beschäftigt. Zur Zeit befinde ich mich in der aktiven Phase der Altersteilzeit. Die Altersteilzeit endet am 31.12.2018. Dann bin ich 63 Jahre alt und laut Altersfreizeitvertrag verpflichtet die Rente zu beantragen. Bis dahin wurden 48 Jahre und zwei Monate in die Rentenkasse eingezahlt. Eigentlich müsste ich bei meinem Geburtsjahr 1955 noch 6 Monate länger Arbeiten um die abschlagsfreie Rente zu erhalten. Welche Abzüge habe ich wegen der fehlenden 6 Monate zu erwarten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 63. Lebensjahr kann nicht vorgezogen werden. Wenn Sie mit 63 in Rente gehen wollen und nicht schwerbehindert sind, beträgt die Kürzung bei Jahrgang 55 9,9 %, unabhängig ob sie die erforderlichen 35 Jahre oder sogar über 45 Jahre mit Beitragszeiten erfüllt haben. Sie können lediglich versuchen mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln, ob Sie tatsächlich unbedingt im direkten Anschluß eine Rente beantragen müssen und dann die fehlenden 9 Monate überbrücken (Minijob, andere Beschäftigung, Arbeitslosmeldung etc.)

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3 Antworten

senf-dazuam 03.07.2014 | 11:26
Hallo Herr Schweinstig! Durch die Rente ab 63 ändert sich nichts an der Rente für langjährig Versicherte, welche Sie ab 63 mit Abschlägen beantragen können. Die Abschläge bleiben bei ca. 10%. Alternativ überbrücken Sie die 6 Monate und beantragen dann die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte.
=//=am 03.07.2014 | 13:23
Bei Jahrgang 1955 kann die "neue" Altersrente frühestens ab 63 + 6 Monate abschlagsfrei gezahlt werden.
GroKoam 03.07.2014 | 13:25
Genau so viel wie zu dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.
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