Guten Tag, Norbert40,
bei der Berechnung der Altersrente behält die Hälfte der Rente (die Sie als teilweise EM-Rente schon jetzt beziehen) den bisherigen Zugangsfaktor, d.h. die 2,1% Abschlag.
Die andere Hälfte wird mit dem entsprechenden Abschlag für die vorgezogene Altersrente berechnet oder auch ohne, wenn Sie das vorgesehene abschlagsfreie Rentenalter erreicht haben.
Durch den „Besitzschutz“ müssen die persönlichen Entgeltpunkte der Altersrente aber immer wenigstens so hoch sein wie die, die der Berechnung der teilweisen Erwerbsminderungsrente zugrunde liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
@Mina:
Ihre Info ist leider falsch.
Hallo Norbert40,
vereinfacht: Ihr jetziger Teil der ausgezahlten Rente behält den Abschlag von 2,1 %. Der Abschlag auf den 2. Teil der Rente hängt vom Abschlag ab, der ab Altersrentenbeginn zu machen ist.
Hier geht es um 'persönliche Entgeltpunkte' und 'Besitzschutz', gepaart mit der Gesamtrentenberechnung zum Beginn der Altersrente. Grundsätzlich wird sich Ihre Altersrente verdoppeln. Ein kleiner Mehrwert wäre möglich, insbesondere durch versicherungsfreien Minijob. Eine reguläre Beschäftigung neben der teilweisen EM-Rente führt eher nicht zu mehr als dem Doppelten.
Wie schon vorgeschlagen, können Sie Proberechnungen für den jeweiligen frühesten + alternativen/späteren Altersrentenbeginn abfordern.
Gruß
w.
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