Hallo Frage,
erfolgt eine Umwandlung einer vollen Erwerbsminderungsrente in eine vorgezogene Altersrente, wird eine neue Rentenberechnung durchgeführt. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ist die bisherige Rentenhöhe geschützt. Daher verbleibt es bei dem bisherigen Abschlag.
Guten Tag
Ich habe die Umstellung im Jahr 2018 erfolgreich und auch problemlos über den verkürzten Antrag in die Wege geleitet.
Den Antrag habe ich auf unserer kleinen Gemeindeverwaltung aufnehmen lassen!
Personalausweis, Schwerbehindertenausweis und meine Rentenversicherungsnummer hatte ich dabei und so lief das alles recht zügig.
Ich bekam eine Kopie des Antrags auch gleich von dort mit.
Hallo frage,
Sie wissen doch, die Älteren haben immer recht, besonders die Versichertenältesten....
Nein, Scherz beiseite!!!
Da haben Sie vielleicht etwas missverstanden, jedenfalls kommen nicht noch Abschläge zusätzlich hinzu.
Oder aber haben Sie bisher nur eine Teil-EM-Rente? Dann würde auf den Teil, der bisher noch nicht in Anspruch genommen worden ist, der Abschlag für die SB-Rente 'neu' hinzukommen.
Oder auch auf die EP, die Sie (nach der Zurechnungszeit) noch neben Ihrer vollen EM-Rente hinzuverdient haben.
Im Zweifelsfall können Sie sich auch bei Ihrer zuständigen DRV eine Probeberechnung anfordern.
Wenn sich aber eigentlich nichts 'gravierendes' neben einer vollen EM-Rente geändert hat, bleibt es bei dem Betrag, den Sie bisher bezogen haben, die Rente nennt sich dann nur anders (und Sie dürfen zumindest in diesem Jahr mehr als 6.300 EUR hinzuverdienen).
Alles Gute!
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