Den Beitrag von „Lux“ wird zugestimmt! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden (Geburtsjahrgang 1955 = 63.Lebensjahr und 6 Monate). Für die Altersrente für langjährig Versicherte beträgt mit Rentenbeginn zum 63. Lebensjahr der Abschlag 9,9 Prozent.