Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme für besonders lsngjährig Versicherte

von Hans-Joachim Schlötels03.05.2017 | 15:37
2057 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin Jahrgang 1955 und hätte Anspruch auf die Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte. Da ich erst mit 63 und 6 Monaten die Rente abschlagfrei erhalten kann, möchte ich wissen wie hoch die Abschläge bei einer Beantragung ab 63 sind.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beitrag von „Lux“ wird zugestimmt! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden (Geburtsjahrgang 1955 = 63.Lebensjahr und 6 Monate). Für die Altersrente für langjährig Versicherte beträgt mit Rentenbeginn zum 63. Lebensjahr der Abschlag 9,9 Prozent.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Gerdam 03.05.2017 | 15:46
Hallo, jeden Monat den Sie früher in Rente gehen werden dauerhaft 0,3% abgezogen, entspricht bei 6 Monaten 1.8% Abzug.
Luxam 03.05.2017 | 15:54
Falsch!! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Wenn Sie genau mit 63 in Rente gehen und keinen Schwerbehindertenausweis haben, bleibt nur die Altersrente für langjährig Versicherte. Bei Jahrgang 1955 wäre dies mit einer dauerhaften Kürzung von 9,9 % verbunden.
Gerdam 03.05.2017 | 15:58
Entschuldigung, dann habe ich unwissend fehlerhaft geantwortet.
Klugpuperam 03.05.2017 | 15:59
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen. Wenn Sie vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Rente gehen wollen, dann wird es auf eine Altersrente für langjährig Versicherte hinauslaufen. Ggf. sollten Sie sich Ihre Rentenauskunft noch einmal erläutern lassen.
senf-dazuam 03.05.2017 | 17:12
Sie können die Zahlen auch noch einmal anhand des Rentenbeginnrechners der DRV nachvollziehen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Lassen Sie sich doch einmal eine Rentenauskunft erstellen für den Rentenbeginn 63 (Rente für langjährig Versicherte, mit Abschlag weil vor der Regelaltersgrenze bezogen) und den Rentenbeginn 63/06 (Rente für *besonders* langjährig Versicherte). Dann sehen Sie noch einmal genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. die jeweilige Wartezeit) und wie die Rentenhöhe dann vermutlich aussieht.
Easyam 10.11.2018 | 05:00
Hallo, dadurch werden diejenigen, die 45 Beitragsjahre einbezahlt haben und mit 63 in Rente gehen wollen benachteiligt. Es fallen die gleichen 14,4 % Abschläge an, wie bei denen, die bis 67 Jahren arbeiten müssen. Um mit 63 aufzuhören müssten Abschläge für 4 Jahre in Kauf genommen werden. Das benachteiligt alle die immer fleißig gearbeitet haben gegenüber denen die gemütlich ins Arbeitsleben eingestiegen sind. Wer ist auch dieser Meinung?
thomasam 03.12.2019 | 17:25
Hallo, dadurch werden diejenigen, die 45 Beitragsjahre einbezahlt haben und mit 63 in Rente gehen wollen benachteiligt. Es fallen die gleichen 14,4 % Abschläge an, wie bei denen, die bis 67 Jahren arbeiten müssen. Um mit 63 aufzuhören müssten Abschläge für 4 Jahre in Kauf genommen werden. Das benachteiligt alle die immer fleißig gearbeitet haben gegenüber denen die gemütlich ins Arbeitsleben eingestiegen sind. Wer ist auch dieser Meinung?
Sehr geehrter Easy , ich bin wie wahrscheinlich viele Millionen andere deutscher Bürger dieser Meinung. viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026