Hallo cordsee,
bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres beträgt der Abschlag 10,8 %. Daran ändert auch das Vorliegen von Schwerbehinderung nichts.
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Hallo cordsee,
bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres beträgt der Abschlag 10,8 %. Daran ändert auch das Vorliegen von Schwerbehinderung nichts.
..._bis_ ! Zudem, da ist Jg. 62/ohne GdB ja auch noch so unheimlich weit von entfernt ;-) Gruß w.PS: Normale Altersrenten können Abschläge bis 14,4 % haben, ...Ja, aber nur für Jahrgang 1964 und später ab dem Jahre 2027.
Jahrgang 1962 zu 1964: 2 Jahre danebenJa, aber nur für Jahrgang 1964 und später ab dem Jahre 2027...._bis_ ! Zudem, da ist Jg. 62/ohne GdB ja auch noch so unheimlich weit von entfernt ;-) Gruß w.
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