Hallo JUHEI,
wie KSC bereits richtig angegeben hat, können Sie die abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (vorausgesetzt, das Gesetz wird wie derzeit bekannt verabschiedet).
Sofern Sie ab 01.07.2014 (oder früher) die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, gelten die Ihnen bereits bekannten (von KSC auch angegebenen) Abschläge.