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Experten-Antwort

Abschläge: Bleiben oder nicht?

von Piotr19.12.2017 | 14:58
669 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe zu einem Sachverhalt bisher völlig unterschiedliche Meinungen/Antworten erhalten. Vielleicht lässt sich das Rätsel hier lösen. Es wird bereits seit Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (10,8 Prozent Abschlag) bezogen. Wenn (je nach Jahrgang) mit 63 (plus X Monate) in die abschlagsfreie (?) Altersrente für Schwerbehinderte gewechselt wird: 1) Ist dann die Altersrente für Schwerbehinderte mit 63 + X Monaten wirklich ohne Abschlag?? 2) Oder bleibt der Abschlag von 10,8 Prozent trotzdem bestehen, obwohl der Wechsel zum eigentlich für schwerbehinderte regulärem Termin (63 plus) erfolgt?? Hier scheint es sehr unterschiedliche Meinungen zu geben. Danke für Aufklärung Piotr

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Piotr,

Schorsch hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schorscham 19.12.2017 | 15:13
Die Abschläge gelten auch für die Folgerente. MfG
W*lfgangam 19.12.2017 | 19:40
Hallo Piotr, Meinung ist nicht Wissen. Bei der AR an Schwerbehinderte gab es mal einen 'uralten' Stichtag, der bei einer abschlagsbehafteten EM-Rente zu einer abschlagsfreien Altersrente führte (Anfang 2000er oder auch davor - bin zu faul, das nun noch rauszusuchen, da heute ohne Bedeutung). Wie oben schon gesagt, bleibt bei 'Umwandlung' in AR/Schwerbehinderung der Abschlag für die bisher bei der EM-Rente zugrunde gelegten Entgeltpunkte auch für die AR erhalten - neue Entgeltpunkte (so Sie denn entstanden sind), würden natürlich ohne Abschlag in die AR einfließen. Ob damit in Summe ein Mehrbetrag - unter Berücksichtigung bis hierhin erfolgter Rentenneureglungen - bei rauskommt ...eher seltenst. Grundsätzlich wir die alte Rente unter neuem Namen in gleicher Höhe weiter gezahlt. Wenn Sie sich unsicher sind - und neben der EM-Rente währende der Zurechnungszeit 'neue' Versicherungszeiten entstanden sind, hinterfragen Sie das in der nächsten Beratungsstelle, oder lassen sich einfach eine Proberechnung zur AR/Schwerbehinderung zum Tag X übersenden. Gruß w.
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