Hallo Dirk Deichmann,
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen nur die Minderung ausgleichen, die sich durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente zusätzlich ergibt. Rentenminderungen, die durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können nicht ausgeglichen werden.
Mehr zum Thema Ausgleichszahlung finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/gesetzesaenderungen/flexirente/03_faq_liste_sonderzahlung_vermeidung_abschlaege.html