Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) v. 16.05.2006, wonach für Rentenbezugszeiten vor dem 60. Lebensjahr der Zugangsfaktor von 1,0 bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente nicht gemindert werden darf, entspricht nicht der Rechtsauffassung der Träger der Deutschen Rentenversicherung. Deshalb führen die Rentenversicherungsträger u. a. in Abstimmung mit dem Sozialverband Deutschland weitere Musterprozesse. Eine entsprechende Entscheidung liegt vermutlich noch in weiter Ferne. Ihre zweite Frage zu beantworten wäre unter den derzeitigen Gegebenheiten reine "Kaffeesatzleserei". Haben Sie bitte Verständnis, dass wir zu dieser Frage eine Antwort schuldig bleiben.