Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Abschläge rechtens?

von Roby15.07.2009 | 10:01
1795 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin 48 Jahre alt und aus gesundheitlichen Gründen in Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nun stelle ich mir und Euch eine Frage. Wer vor dem 65ten Lebensjahr in Rente geht muß mit Abschlägen in der Rente bis zu 10,8% leben. Man kann allerdings, soweit ich weiß, ohne diese Abzüge mit 60 Jahren in Rente gehen wenn der GdB min.50% beträgt. Warum gilt diese Regelung nicht für mich und andere Betroffene? Und bei einer Erwerbsminderungsrente wird bis zum 60ten Lebensjahr hochgerechnet. Mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Roby,

durch das EM-ReformG wurden die Regelungen bezüglich des Zugangsfaktors und damit der Rentenminderung auch auf die Erwerbsminderungsrenten ausgeweitet.

Eine Altersrente wegen Schwerbehinderung nach Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Rentenminderung ist seitdem nur noch mit Erfüllung des Vertrauensschutzes möglich.

Dieser Vertrauensschutz liegt vor, wenn

- der Versicherte bis zum 16.11.1950 geboren ist und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert (GdB 50 oder höher), berufs- oder erwerbsunfähig war.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so wird auch diese Altersrente mit einer Rentenminderung von 10,8 % berechnet.

Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen, wird für die Bestimmung der maßgeblichen Rentenminderung nicht auf den tatsächlichen Rentenbeginn, sondern auf die Vollendung des 60. Lebensjahres abgestellt. Die Zeit, in der der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine eigene Rente bezogen hat, gilt für die Berechnung der Rentenminderung nicht als Zeit der vorzeitigen Inanspruchnahme.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine höhere Rentenminderung als 10,8 % entstehen kann.

3 Antworten

Falscham 15.07.2009 | 10:28
Hallo Roby, zuerst einmal müssen ein paar Sachen korrigiert werden, die sie geschrieben haben : Wer vor dem 65ten Lebensjahr in Rente geht muß mit Abschlägen in der Rente bis zu 10,8% leben. FALSCH. Wer vor dem 65 Lebensjahr ( ohne ERfüllung von Vertrauensschutz ) in Rente gehen möchte, hat Abschläge bis zu 18 % in Kauf zu nehmen. Man kann allerdings, soweit ich weiß, ohne diese Abzüge mit 60 Jahren in Rente gehen wenn der GdB min.50% beträgt. Dies trifft nur zu, wenn man die Vertrauensschutzregelung für die Altersrentente für Schwerbehinderte Menschen erfüllt ( u.a. Vorliegen von Schwerbehinderung/BU/EU am 16.11.2000 ) Bei einer Erwerbsminderungsrente die vor dem 63. Lebensjahr beginnt, werden die Abschläge vom 63. Lebensjahr aus gerechnet, das heisst, das jemand der vor 60 eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nimmt, einen Abschlag von 10,8 % hinnehmen muss. Dafür sind diese Personen jedoch besser gestellt, das sie eine Zurechnungszeit in der Rente enthalten haben, die sich rentensteigernd auswirkt, obwohl sie keinen Cent dafür eingezahlt haben oder gearbeitet haben. Worin genau sehen sie jetzt Ungerechtigkeit?
Gerdaam 15.07.2009 | 10:31
Soweit ich weiß, fallen Sie nicht mehr unter die 60 Jahre, sondern würden erst mit 63 Jahren bei Schwerbehinderung in Rente gehen können. - Bitte um Berichtigung, falls dies nicht stimmen sollte - Wobei sich hier die Frage stellt, weshalb dann nur bis zum 60.Lebensjahr hochgerechnet wird. Das wurde nämlich bei der Verlängerung der Arbeitszeit nicht mit einbezogen.
haesvauam 15.07.2009 | 10:28
Hallo Roby, Versichertenrentenansprüche unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber kann daher bestehende oder zu erwartende Rentenansprüche nicht unbegrenzt kürzen oder streichen. Im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber aber -grundgesetzkonform- den Zugang zur Rente wegen Schwerbehinderung erschwert und außerdem einen Abschlag auch für diese Rente eingeführt. Für rentennahe Jahrgänge hat er aber übergangsweise eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen, um der Rechtsprechung des BVerfG zu genügen. Da Sie für diese Regelung zu jung sind, trifft Sie leider die volle Härte der jetzt gültigen Regelungen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026