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Abschlag

von Frager Ulm23.05.2019 | 15:36
215 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Eine Frage bzgl. der Vorausberechnung der Rente: regulärer Rentenstart ohne Abzüge ist zum 1.6. 2022 mit 1789 €. Ich habe dann zwei Varianten durchgerechnet: • Rentenbeginn zum 1.6.2021 • Rentenbeginn zum 1.8.2019 Wenn ich die Summe von 1789 € zu 100 % annehme, so berechne ich auf der Grundlage eines monatlichen Abschlages von 0,3 % auf die Bruttorente (d.h. 1789 €) bei Rentenbeginn zum 1.6.2021 einen Abschlag von 3,6 % entsprechend 62 € und bei einem Beginn der Rente bereits zum 1.8.2019 einen Abschlag von rund 10 % entsprechend rund 165 €. In meiner Tabelle "Fiktive Vorausberechnung" der Rentenversicherungsteht in der dritten Spalte von links „Bruttorente nach Abschlag“ : wenn ich allerdings die berechneten Abschläge von der Bruttorente subtrahiere, so komme ich auf völlig andere Zahlen als in der Spalte ausgewiesen. Wo ist da mein Rechenfehler? Ist es richtig, wenn ich bei Rentenbeginn zum 1.8.2019 rund 40 000 € und bei einem Beginn zum 1.6.2012 rund 14 000 € nachzahle eine Rente von 1789 € erreicht wird (alles berechnet ohne KV/PV-Abzug)? Danke!

7 Antworten

Alles klar?am 23.05.2019 | 20:17
Schön, dass Du schon rechnen kannst. Vielleicht findest Du ja tatsächlich hier einen Doofen, der sich die Mühe macht, Deine Rechnung zu kontrollieren. Nur Geduld!
Jonnyam 23.05.2019 | 20:29
Ihr Rechenfehler besteht eventuell darin, dass Sie die Altersrente ab JUN 2022 auch als 100%-Rente für die Rentenbeginnsalternativen AUG 2019 bzw. JUN 2021 zugrunde legen. Richtig rechnet man die ab AUG 2019 mögliche vorzeitige Altersrente mit den Beiträgen bis JUL 2019 und mindert diese dann um 10,2 %. Alternativ: Die ab JUN 2021 mögliche Altersrente mit den Beiträgen bis MAI 2021 gemindert um 3,6 %. Eventuell ist aber auch eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte ab APR 2020 ohne Abschläge möglich, wenn die besondere Wartezeit von 45 Jahren vorliegt.
senf-dazuam 24.05.2019 | 09:56
Wie Jonny richtig anmerkt, können Sie nicht von der Regelaltersrente ausgehen. wenn Sie vorher in Rente gehen, fallen nicht nur Abschläge an, sondern Sie erhalten ab dem vorzeitigen Rentenbeginn ja auch keine Entgeltpunkte mehr, welche die Rente erhöhen. Wenn Sie mit Abschlag in Rente gehen wollen, fordern Sie eine BErechnung bei der DRV an, mit welchem Betrag Sie den Abschlag zum geplanten Rentenbeginn ausgleichen können. Mit diesem Betrag kaufen Sie quasi Entgeltpunkte für ihr rentnekonto, damit die Wirkung des Abschlags ausgeglichen wird. Nichtsdestotrotz ist die Rente kleiner als die Regelaltersrente, weil ja durch die kürzere Lebensarbeitszeit weniger Entgeltpunkte in das Rentenkonto fließen. Bleibt noch die Möglichkeit Flexirente mit vorzeitigem Rentenbeginn, Ausgleichszahlung bzgl. Abschalg und dann weiter arbeiten, um nach der Regelaltersgrenze die Rente zu steigern ... Am besten einmal einen Beratungstermin vereinbaren (rechts finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe) und dann in Ruhe noch einmal durchrechnen.
-am 24.05.2019 | 09:36
Hallo Frager Ulm, so ganz habe ich Ihre Frage noch nicht verstanden? Worum geht es Ihnen genau? Möchten Sie wissen, wie sich die Abschläge berechnen, oder geht es Ihnen eher um die Berechnung der Nachzahlungsmöglichkeit zum Ausgleich der Rentenminderung? Sie schreiben, dass der reguläre Rentenstart ohne Abzüge der 01.06.2022 sei. Ist das tatsächlich der Start der Regelaltersrente? Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Rentenbeginn für diese Rente - nicht nach einer Rente, die bereits schon früher ohne Abschläge möglich wäre, z.B. weil Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Sie erwähnen einen Tabelle "Fiktive Vorausberechnung" - welche Tabelle genau meinen Sie? Haben Sie bereits eine individuelle Auskunft Ihres Rentenversicherungsträgers erhalten oder beziehen Sie sich auf eine allgemeine Information?
DvDam 24.05.2019 | 13:34
Wenn ICH 3,6% von 1789 ausrechne kommt 64,40€ raus. Wenn ICH 10% von 1789 ausrechne kommt 178,90€ raus. Ist allerdings nach dem Dreisatz der Grundschule gerechnet. gruss DvD
Frager-Ulmam 05.06.2019 | 15:43
vielen Dank für Ihre Antworten. Mein Fehler war, dass ich nicht die durch einen vorzeitigen Rentenbeginn anzurechnenden Punkte einbezogen habe. Das ist mir durch die Expertenantworten klar geworden. Ich war sehr verwundert, in welcher Diktion manche Nutzer antworten - im Schutz der Anonymität des Netzes ist der Umgangston recht rauh. Daran will ich mich nicht gewöhnen. Beste Grüße & Dank für Ihre Antworten!
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