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Abschlag

von Toni16.12.2010 | 20:05
1651 Ansichten
6 Antworten

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Gehe bald in Rente mit Abschlag ca. 100 Euro mon. Habe mir meine Gedanken gemacht, auch mit Bekannten darüber gesprochen. Geht so meine Rechnung auf? Bin St.kl. 3 1500 Netto, Frau kl. 5 700 Netto. Als Rentner kommt meine Frau dann in St.Kl.3 . Sie hat dann 100 Euro mehr Netto, und arbeitet noch 10 Jahre. Damit habe ich meinen Ausgleich für meinen Abschlag. Geht so meine Rechnung auf? Gibt es einen Haken? Bitte um andere Meinungen. Danke allen

6 Antworten

W*lfgangam 16.12.2010 | 20:31
Hallo Toni, welche Alternativen hätten Sie im Sinn? Zuhause sitzen und warten, damit der Abschlag kleiner wird, Rente später beantragen, macht keinen Sinn. Da gibt es einen Haken: StKl 3 für Ihre Frau heißt, SIE hat die 100 EUR mehr...ob sie Ihnen dafür für Ihren Rentenverlust was abgibt - da müssen Sie sich aber schon sehr gut in die Haushaltsarbeit einbinden können, um ein kleines Extra an Taschengeld zu bekommen ;-) Ernsthaft - die Wahl der Steuerklassen in Kombination Beschäftigungseinkommen/Rente sollte wohl überlegt sein. Von Ihrer Rente wird nachgehend Steuer fällig - die 3 für Ihre Frau würde ihr zwar zu einem mtl. deutlichem Nettomehrbetrag verhelfen, aber von Ihrer Rente zahlen Sie keine laufenden Steuer. Daher werden Sie mit einer saftigen Steuernachforderung rechnen müssen. Das Optimum könnte sogar sein, dass Ihre Frau weiterhin die 5 behält. Steuerrechtliche konkrete Auskünfte können Ihnen nur die dafür zugelassen Stellen/Personen geben - erkundigen Sie sich vorher dort. Gruß w.
Anitaam 16.12.2010 | 22:50
Das ist Jacke wie Hose. Denn nach der Steuererklärung haben Sie zusammen immer gleich viel bezahlt. Der Unterschied ist nur, je nach Steuerklassenkombination, ob Sie am Ende nachzahlen oder Rückzahlung bekommen. Ihre Idee spart also jeinen Cent!
W*lfgangam 16.12.2010 | 22:56
Hallo Anita, > Ihre Idee spart also jeinen Cent! Können Sie das genauer erläutern, wo genau die 'Ersparnis' in dieser Kombination ohne Kenntnis der genauen Einkommensverhältnisse / der effektiven Steuerbelastung beider Personen hier liegen soll ? Gruß w.
Anitaam 17.12.2010 | 12:58
Nun, bei gemeinsamer Steuererklärung (und bei III/V muss es eine gemeinsame sein) werden beim Finanzamt immer beide Einkommen zusammengerechnet und die zu zahlende ESt wird ermittelt. Unterschiedlich ist dann nur, was man vorausbezahlt hat, je nachdem, wer welche Steuerklasse hat. Daraus ergibt sich dann Rückerstattung oder Nachzahlung! Übrigens hatten wir immer IV/IV beibehalten, obwohl mein Mann sehr viel mehr verdiente, von der Rückzahlung dann eben einen netten Urlaub gebucht. Mein Mann hat durchaus Ahnung von Steuern (könnte sich theoretisch auch als Steuerberater niederlassen, die Prüfung hat er). Der hätte das sicher schnell geändert, wenn es uns tatsächlich Geld gekostet hätte! Eine Bekannte und ihr Mann lassen immer in der 2. Jahreshälfte ihre Steuerkarten umschreiben, von III/V auf VV/III. Zeitpunkt so berechnet, dass es weder große Nachzahlung noch Rückerstattung gibt. Wäre mir zuviel Aufwand.
W*lfgangam 17.12.2010 | 15:40
Hallo Anita, ist einleuchtend - und so sehe ich das auch. Ich hatte nur Ihren Satz: >Ihre Idee spart also jeinen Cent! falsch gelesen 'spart jeDen Cent' statt richtig 'spart Keinen Cent'. Gruß w.
Anitaam 17.12.2010 | 16:53
Vertipper übersehen,KEINEN stimt natürlich
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