48 Antworten
bekissam 29.01.2008 | 10:56
Vollständige Wahrheitam 29.01.2008 | 12:21
Tja, liebe Redaktion!,
weglassen von Infos ist und bleibt nur die halbe Wahrheit.
Nur der Vollständigkeit halber, nachfolgende Entscheidungen von Landessozialgerichten, die das Versichertenfreundliche Urteil des 4.Senates des BSG bestätigen:
LSG NRW L 8 R 353/06 vom 09.05.2007
LSG Sarland L 7 R 40/06 vom 09.02.2007
Reboam 29.01.2008 | 13:07
Was nützen mir untere Instanzen?
Wichtig ist, was heute passiert.
BSG vom 29.01.2008
Antoniusam 29.01.2008 | 13:46
Ich hoffe, dass der gesunde Menschenverstand siegt und die bisherige Abschlagsregelung, im Interesse aller Versicherten, beibehalten wird !
MfG
Bonsai-Intellektuelleram 29.01.2008 | 14:06
Es ist also nach Ihrem Verständnis, @Antonius, im Interesse der Versicherten, wenn ein Versicherter der Versichertengemeinschaft, nachdem er sich kaputt malocht hat (und dafür meist nichts kann) also dafür das er gesundheitlich nicht mehr arbeiten "kann", zusätzlich noch mit Abschlägen bestraft/belegt wird?
LOL, und das nennen Sie dann "gesunden Menschenvertsand"!
Ich habe ja schon einiges an poröser Resthirnmasse in meinem Leben erlebt, den Rest des Kommentar spar ich mir lieber.
Antoniusam 29.01.2008 | 14:16
Siehh haben das richtig gesehen
Antoniusam 29.01.2008 | 14:17
Mäßigen Sie sich bitte in Ihrem ton, Sie Flegel !
Finden Sie es vielleicht gerecht, dass ein Rentner, der das 60. Lebensjahr vollendet hat, ganz legitim Abschläge zahlen muss, sein unter 60 Jähriger Nachbar aber nicht ?
Beschäftigen Sie sich erst einmal mit dieser Materie, bevor Sie hier den wilden Mann spielen !
Ohne freundliche Grüße
mattam 29.01.2008 | 14:25
Die Entscheidung zur Kürzung der EM-Renten wird vertagt
Text: der 5a Senat des BSG hat in allen drei Revisionsverhandlungen beschlossen, beim 13. Senat, der der Nachfolgesenat des 4. ist, der seinerzeit die Kürzung bei den EM-Rentenverworfen hatte, anzufragen, ob dieser an seiner damaligen Rechtsauffassung festhält
Antonius I.am 29.01.2008 | 14:23
Willkommen im Club, Namensvetter !
bekissam 29.01.2008 | 14:32
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…
Medieninformation Nr. 6/08
Bundessozialgericht über Rentenabschlag
bei Erwerbsminderungsrenten uneins
Der 5a. Senat beabsichtigt, die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zum Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten aufzugeben (Urteil vom 16. Mai 2006). Er sieht eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Praxis der Rentenversicherungsträger, den Zugangsfaktor zu mindern, auch wenn die Rente bereits vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten beginnt. Dieser gesetzgeberische Wille findet in den Vorschriften des SGB VI hinreichend deutlich seinen Ausdruck. Dabei spielt insbesondere der systematische Zusammenhang zur gleichzeitig beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeit eine Rolle, mit der eine Annäherung an die Rentenhöhe bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten erreicht wird, indem die Erwerbsminderungsrente um so stärker absinkt, je näher der Rentenbeginn an das 60. Lebensjahr des Versicherten heranrückt. Insoweit liegt darin die praktische Umsetzung eines bereits im Zusammenhang mit der Rentenreform 1992 formulierten Anliegens des Gesetzgebers.
Nachdem der 4. Senat nicht mehr für Streitigkeiten aus der allgemeinen Rentenversicherung zuständig ist, hat der 5a. Senat den nunmehr ebenfalls zuständigen 13. Senat gefragt, ob dieser an der vom 4. Senat entwickelten Rechtsprechung festhält.
Az.: B 5a/5 R 32/07 R K. ./. DRV Rheinland
Az.: B 5a R 88/07 R W. ./. DRV Knappschaft-Bahn-See
Az.: B 5a R 98/07 R S. ./. DRV Bund
Rosannaam 29.01.2008 | 14:19
@Antonius,
ich muß Ihnen Recht geben, auch wenn ich mich jetzt wieder in die Nesseln setze.
Natürlich sieht diese Kürzung auch wieder jeder nur als Ungerechtigkeit in SEINEM Fall! Ist ja auch verständlich. Viele haben ihr Leben lang schwer und hart gearbeitet und bekommen dann aufgrund med. Ursachen eine EM-Rente MIT ABSCHLAG.
Wirklich furchtbar!
ABER: was ist mit den anderen Versicherten, die AUCH ihr Leben lang schwer und hart gearbeitet haben, nach Erreichen einer Altersgrenze zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr eine Altersrente beziehen, die - ausser bei Vertrauensschutztatbeständen - AUCH Abschläge in Kauf nehmen müssen??? Und diese Abschläge gibt es schon länger als 7 Jahre (vor 2001).
VOR 2001, der Einführung der EM-Renten (statt BU- bzw. EU-Renten) "flüchteten" viele in die EU- oder BU-Rente, gerade weil sie ab dem 60. Lebensjahr (frühester Alters-Rentenbeginn) einen Abschlag gehabt hätten, bei einer BU- oder EU-Rente aber nicht.
Vereinfacht gesagt, wurde wohl hauptsächlich aus diesem Grund der Abschlag auch bei der EM-Rente eingeführt. Immerhin wird für die Zeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr die Zurechnungszeit berücksichtigt, die den Abschlag, zumindest teilweise, wieder ausgleicht.
Man sollte auch einmal bedenken, dass u.a. der Beitragssatz für die gesetzl. RV heute bestimmt nicht mehr bei 19,9 % liegen würde, sondern erheblich höher wäre, gäbe es diese Abschläge bei ALLEN Renten nicht.
MfG Rosanna
uweam 29.01.2008 | 14:31
Ich halte bei Erwerbsunfähigkeitsrenten jeden Abschlag für Grundgesetzwiedrig:
Bei dem Erwerbsunfähigen handelt es sich um keinen, der seine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen will !
Hier ist der Rentengrund NICHT das erreichen der Altersrente sondern eine ERWERBSUNFÄHIGKEIT, also ein anderer Verscherungsfall
uweam 29.01.2008 | 14:42
Das BSG hatte 2006 auch die Abschläge nach dem 60. Geburtstag in Frage gestellt, hatte jedoch nicht darüber zu entscheiden.
Ungerechte Abzüge bei den einen kann man nicht mit der Ungerechtigkeit bei den Anderen begründen.
Und ungerecht bleibt ungerecht, egal was der Gesetzgeber beschließt!
Antoniusam 29.01.2008 | 14:35
Sobald ein EM-Rentner das 60. Lebensjahr erreicht hat, wären die Abschläge, nach Ansicht des BSG, rechtmäßig, davor aber unzulässig. Das heißt, wird jemand mit 55 Jahren erwerbsgemindert müsste er, nach Ansicht des BSG, bis zum Erreichen seines 60. Geburtstages KEINE Abschläge bezahlen, danach aber doch.
Das ist die wahre Ungerechtigkeit und nicht die Abschläge an sich !
MfG
uweam 29.01.2008 | 14:46
Wie bitte sollte man in eine Krankheit flüchten?
Selbstverstümmelung?
Den ungerechtfertigten Bezug dero Renten kann man anders verhindern als diese zu kürzen!
Zum Beitragssatz: hätte man nicht den "Besserverdienenden" eine Möglichkeit gegeben, sich aus der RV zu verabschieden, sähe es noch etwas anders aus.
Da die Rente im Umlageverfahren fünktioniert heißt das doch letztendlich, dass diese sich aus der Rentenfinanzierung für ihre eigenen Eltern (bzw die Generation ihrer Eltern,) verabschiedet haben!
Antoniusam 29.01.2008 | 14:49
Das ist auch ein sehr interessanter Aspekt "uwe" !
Wie schön, dass man auch manchmal eine unbequeme Meinung verteidigen darf, ohne gleich verbal angegriffen zu werden !
MfG
uweam 29.01.2008 | 14:53
Wer nicht angreift sollte auch nicht angegriffen werden
Der Mensch sollte in der Lage sein, Meinungsunterschiede sachlich zu diskutieren
Und die Meinung des anderen zu verstehen und zu tolerieren
Michael1971am 29.01.2008 | 14:50
Hallo,
das BSG hat nicht zu entscheiden, was gerecht oder ungerecht ist, sondern was rechtmäßig, also dem Gesetz entsprechend ist.
uweam 29.01.2008 | 14:57
Deshalb:
"Und ungerecht bleibt ungerecht, egal was der Gesetzgeber beschließt!"
uweam 29.01.2008 | 15:09
Das heißt: wenn die EM Rente auf das Versicherungsziel, also das Erreichen der Regelaltersrente ausgerichtet wäre, müsste der Versicherungsverlauf sogar auf das 65(67) Lebensjahr hochgerechnet werden und auf Abzüge verzichtet werden.
Michael1971am 29.01.2008 | 14:59
Nun,
die komplette Berechnung einer Erwerbsminderungsrente kann zu gerechten oder ungerechten Ergebnissen führen, unabhängig von den Abschlägen.
Das klassische Versicherungsrisiko der Erwerbsminderung orientiert sich normalerweise immer am versicherten Verdienst bei Eintritt des Leistungsfalles.
Die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung bildet hier eine Ausnahme. Es besteht z.B. unter Umständen Anspruch auf EM-Rente, wenn zum Zeitpunkt des Leistungsfalles überhaupt keine Beitragszahlung erfolgte. Hier ist der komplette Rentenanspruch "ungerecht", weil ein versicherter Verdienst nicht vorliegt.
Der Rentenanspruch berechnet sich dann auch nach den bisherigen Beiträgen und der Zurechnungszeit und stellt damit eine Mischberechnung aus einer Altersrente und wegen der Hochrechnung auf das 60. Lebensjahr eines klassichen EM-Anspruches dar. Allein wegen dieser Mischberechnung ist z.B. eine Übertragung der Abschlagsregelung von Altersrenten auch auf EM-Renten nicht von vorneherein ungerecht.
Michael1971am 29.01.2008 | 15:15
Ist Sie aber nicht. Bis 1991 war eine Hochrechnung nur bis zum 55. Lebensjahr vorgesehen, jetzt bis zum 60. Lebensjahr. Im Gegenzug gibts dafür aber nun Abschläge.
Ist zwar aufgrund der unterschiedlichen Berechnung nicht völlig vergleichbar, aber auch bei privaten Versicherungen wird der Beitrag unverhältnismäßig teuer, wenn Sie eine Bezugsdauer auf das 65. oder 67. Lebensjahr abschließen. Wollen Sie eine lange Laufzeit bei gleichem Beitrag, sinkt die Rentenhöhe. Nichts anderes macht der Gesetzgeber.
?-?am 29.01.2008 | 15:21
"LOL, und das nennen Sie dann "gesunden Menschenvertsand"!"
Im Rahmen von Antonius Zustand - ja
Vollständige Wahrheitam 29.01.2008 | 15:35
Das ist ein Stück aUS dem TOLLHAUS!!!
Vorhang auf, 1.Akt:
Das BSG (4.Senat) urteilt zu den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten
und begründet sein Urteilstenor, fundiert und sachlich.
(Auszug Klagebegründung: Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.5.2006,
Aktenzeichen ):
"Die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage ist zulässig und
begründet, denn die Praxis der Beklagten, bei einem Recht auf Rente
wegen Erwerbsminderung, das bereits vor Vollendung des 60. Lebensjahres
entstanden ist, auch für Bezugszeiten vor Vollendung des 60.
Lebensjahres durch Bestimmung eines niedrigeren Zugangsfaktors (=
"Rentenabschlag") einen Teil der vom Rentner für die Rentenversicherung
erbrachten Vorleistung unbeachtet zu lassen, ist gesetz- und
verfassungswidrig."
Der Satz "ist gesetz- und verfaassungswidrig" ist auch für den
Nichtjuristen nur so zu verstehen, dass diese Entscheidung eben
NICHT eine Einzelfallentscheidung ist wie von der Deutschen
Rentenversicherung immer wieder behauptet wird sondern generellen Charakter hat.
2. Akt:
Die Deutsche Rentenversicherung behauptet, dieses Urteil wäre eine
Einzelfallentscheidung und sie würde dem Urteil nicht folgen. Kurzum:
Die Deutsche Rentenversicherung erkennt ein Urteil des höchsten
deutschen Sozialgerichts nicht an. Das selbst hochmögende Fachleute
dieses Verhalten der Rentenversicherungsträger nicht gutheißen, ja
kritisieren, egal, man hat ja politischen "Rückendeckung".
Der oberste damalige Rentenkürzer Müntefering lässt ebenfalls
verlauten, dass sein Minsterium (BMSA) dem Urteil ebenfalls nicht
folgen will.
3.Akt:
08/2007: Dem 4. Senat des BSG, also demjenigen der dieses wegweisende Urteil gesprochen hat, wird die Kompetenz in "Rentenfragen allgemeiner Art" zu urteilen, entzogen!!! Begründet wird dies mit der Überarbeitung/Überlastung der Kammer,nur, die betroffenen wissen nichts von Überarbeitung/Überlastung. Der Kammer-Vorsitzende, Prof. Dr. Wolfgang Meyer wird defakto kaltgestellt. Die Kammer darf nur noch über Marginalien Urteilen.
4.Akt:
Jetz ist der Weg frei, um weitere Musterverfahren vor den sicherlich Staatstragenderen Kammern abzuwickeln. Die Herren haben den Wink der Politik sicherlich verstanden. Wer will denn schon seine Karriere aufs Spiel setzen. Ergebnis siehe heute.
5.Akt (ZUkunft)
Die 5. Kammer ruft die 13. Kammer, die wiederum bei der 4. Kammer "anfragt", ob sie ihr nicht so Staattragendes Urteil B 4 RA 22/05 R aufrecht erhält oder nicht. Die so disziplinierte 4. Kammer wird sicherlich der Aufhebung zustimmen. Die 13. Kammer verkündet sodann im Brustton der Überzeugung "ihr" Urteil.
Und, was lernt der Bürger daraus?
Wer mit solchen Tricksereien arbeitet, hat den Anspruch, ein Rechtsstatt zu sein, verloren. Dies ist meine sehr persönliche Meinung.
Ich kann garnicht so viel kotzen, wie mir schlecht wird über dieses Possenspiel.
Antoniusam 29.01.2008 | 15:46
Sie kommen sich wohl besonders klasse vor, Sie Pausenclown, was ?
hasiam 29.01.2008 | 15:47
UWE, es reicht jetzt...!
Mach mal dein ABWASCH....
hasi
dirkam 29.01.2008 | 15:56
Bleibt doch bitte SACHLICH
Auch wenn ich oft nicht Antonius Meinung bin: JEDER hat Achtung verdient!
!!!am 29.01.2008 | 15:57
........"skat", verzieh dich in deine klappsmühle und den Spinner "?-?" nimmst du am besten gleich mit !
hasiam 29.01.2008 | 15:50
nehmen sie bitte rücksicht
auf ANTONIO.. er ist sehr
krank... daher hat er auch
Narrenfreiheit...!!! & 51....
hasi
Schmidtsam 29.01.2008 | 16:33
Der Vorsitzende Richter vom Senat 5a hat also auch Angst
ein " anderes Aufgabengebiet " zugeteilt zu bekommen ...
Darum " schiebt " er die Verantwortung rüber zum Senat 13.
Wie der Vorsitzende dort wohl entscheiden wird ????
Unglaublich was es in diesem unserem Lande alles so gibt....
Rosannaam 29.01.2008 | 16:23
Hallo @uwe,
"Wie bitte sollte man in eine Krankheit flüchten?
Selbstverstümmelung?"
Man kann etwas auch mißverstehen, wenn man will.
Ich hatte nicht geschrieben, dass man in die Krankheit, sondern in die EU-Rente "geflüchtet" ist, weil es bei dieser VOR 2001 noch keine Abschläge gab (dafür auch eine Zurechnungszeit - bis zum 55. Lebensjahr volle Anrechnung, danach bis zum 60. Lebensjahr 20 Monate).
Das hat aber nicht gleichbedeutend damit etwas zu tun, dass diese EU-Rentner ihre Rente UNGERECHTFERTIGT erhielten. Das ist völliger Schwachsinn und wurde von mir niemals so behauptet!!
Hätte damals zum Beispiel ein 60-jähriger Versicherter Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente gehabt, bei dieser aber einen Abschlag in Kauf nehmen müssen, er AUSSERDEM krank war (was ja trotzdem nicht unbedingt Erwerbsunfähigkeit bedeutete!), wurde in häufigen Fällen kein Antrag auf Altersrente (mit Abschlag), sondern auf EU-Rente (OHNE Abschlag!) gestellt.
Selbstverständlich hat dies nicht jeder getan, aber eben eine ganze Menge von Versicherten.
Ich habe seinerzeit ja sogar selbst einigen Versicherten dazu geraten. Es war also nichts Verwerfliches.
Aber es ging nun einmal zu Lasten derer, die ihre Altersrente mit Abschlag in Kauf genommen haben. Selbst wenn sie vielleicht auch krank waren.
Ich möchte hier keine Diskussion anzetteln, aber ich finde, man kann doch auch mal Denkanstösse geben!?
MfG Rosanna
... die sich den Wolf liest...am 29.01.2008 | 16:29
Hallo zusammen,
nur zur Info:
Bin Jahrgang 1970 und habe mit 17 angefangen zu arbeiten. Wenn meine Gesundheit mir keinen Strich durch die Rechnung macht, dann werde ich das wohl auch bis zu meinem "67" Lj. machen. Wenn ich dann also mit 67 in meine (wohlverdiente) Altersrente gehe habe ich insgesamt gute 50 Jahre Beitragszeiten.
Nehmen wir mal an ich möchte mit 65 in die Rente, dann habe ich aufgrund der 45'er Regelung ja keine Minderung und kann meine Rente ohne Kürzung erhalten.
Da habe ich dann ziemlich genau 48 Jahre Beitragszeiten.
Jetzt spinnen wir das ganze mal weiter...
Ich bin jetzt 63 und möchte die vorgezogene Altersrente beantragen, weil ich ja schon nunmehr 46 Jahre gearbeitet habe (46 Jahre lang Beitragszahler!), dann behält die DRV mal so eben 14,4 % meiner Rente ein (0,3 x 48)
OK vielleicht habe ich in der Zeit ja mal eine Reha gehabt.
Aber bitte, kann mir jetzt mal jemand sagen, warum ein Abschlag in der vorzeitigen EM-Rente nicht gerechtfertigt sein soll?
Auch wenn die betreffenden Personen wirklich nix dafür können, weil sie krank sind. Sie fehlen definitiv als Beitragszahler und wollen aber eine Rente mit der man Leben kann. Das wünschen wir uns auch, aber wenn es nicht reicht, dann springt die Grundsicherung oder die Sozialhilfe ein. Bei mir nicht!
Ich hoffe, dass sich niemand persönlich angegriffen fühlt. Das ist nicht mein Ziel!
Auf ein gesundes Miteinder...
uweam 29.01.2008 | 16:52
Ich wollte da nichts Falschverstehen:
Diese Möglichkeit wäre ja heute EU Rente oder Altersrente mit Abschlag, geht ja aber nur noch wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Ich gebe Ihnen soweit Recht, dass ich bisschen von meiner Situation ausgehe, Altersrente nicht mehr möglich, da die Lebenserwartung nicht mehr hergibt.
Mit jedem Cent mehr Rente könnte ich als Alleinerziehender meine Kinder besser für die Zeit absichern, wo ich nicht mehr da bin.
Ist kein Gejammer, meine Lebensplanung war mal ganz anders
nochmal die mit dem Wolfam 29.01.2008 | 16:59
eine kleine Anmerkung noch..
Meine Rechnung geht natürlich nur auf, wenn es bei einem Abschlag von 0,3 % pro Monat bleibt. Vielleicht (und davon gehe ich aus) ändert der Gestzgeber das ja auch noch und macht 0,5 oder mehr daraus.
Der EM-Rentner behält aber seinen Abschlag von max. 10,8 Prozent! (vorausgesetzt er /sie bezieht schon Rente)
Was sagt man denn dazu?
Na ja, wie gesagt ist alles nur rein hypothetisch und niemand soll sich angegriffen fühlen.
machts mal gut
uweam 29.01.2008 | 17:05
bleiben wir rein hypothetisch und niemand soll sich angegriffen fühlen: Wann ist denn eine EM Rente leine vorzeitige EM-Rente?
Noch ein Denkaspek: Meine EM Rente wird nicht mehr sehr lange gezahlt werden müssen...
Auswandereram 29.01.2008 | 17:13
Wenn man das irrsinnige Paragraphengewälze hier ließt, merkt jeder normaldenkende Mensch was los ist.
Deutschland ist krank.
Ich werde jedenfalls keinen Cent mehr in ein System hineinzahlen, aus dem ich so gut wie nichts mehr zu erwarten habe.
Ich wandere mit meiner kompletten Familie aus.
In ein Land, das nicht paragraphenkrank ist.
Der Auswanderer
ulliam 29.01.2008 | 17:27
Endlich eine familie weniger
die vom deutschen staat durchgefüttert werden muss.
ich bin mal gespannt ob es ihnen im Ausland besser gehen wird.
sowas wie finanzielle unterstützung (hartz4) werden sie in keinem anderen land finden.
Viel spaß!
Unverstandenam 29.01.2008 | 17:39
Manchmal wünscht man sich das einige Leute hier im Forum mal selbst so schwer erkranken, das Sie EM-Rente beziehen müssten.
Dann wüssten Sie worum es eigentlich geht und was der Unterschied
zwischen einer EM-Rente und der Altersrente ist....
Nur aus einer
" gesunden " Position heraus,
lassen sich manche Beiträge hier erklären und auch ertragen ...
Auswandereram 29.01.2008 | 17:35
Wir können auf den ganzen Mist verzichten.
Soll das Land doch seine Almosen behalten.
Und die gesicherte ArmutsRente können sie sich von miraus sonstwo hin stecken.
Der Auswanderer
Rosannaam 29.01.2008 | 17:45
Hallo Uwe,
meine Lebensplanung war auch einmal eine ganz andere: Bis zum 60. Lebensjahr arbeiten, dann die Altersrente für Frauen erhalten. Danach habe ich - bereits vor 40 Jahren - auch meine zusätzliche Altersvorsorge ausgerichtet. Aber auch mir wurde vom Gesetzgeber ein Strich durch die Rechnung gemacht, indem es diese Altersrente nur noch für Frauen bis Jahrgang 1951 gibt.
Das bedeutet für mich auch ein herber Rückschlag. Aber - vorausgesetzt, ich kann zumindest noch 5 Jahre arbeiten - habe ich ja wenigstens meine 45 Jahre Pflichtbeiträge und darf dann endlich mit 65 OHNE Abschlag oder mit 63 MIT Abschlag in Rente gehen.
So hatte ich es mir auch nicht vorgestellt. Und das nach 40 Jahren ohne einen Monat Fehlzeit.
Aber alles Klagen nützt halt mal nix!
MfG Rosanna
Rosannaam 29.01.2008 | 17:59
Noch eine kurze Anmerkung:
Schon vor 20 oder 30 Jahren haben einige (männliche) Versicherte es als ungerecht empfunden, dass Frauen bereits mit 60 in Altersrente gehen können, wenn sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit 180 Monate, in den letzten 20 Jahren mindestens 121 Monate versicherungspflichtig beschäftigt) erfüllt hatten.
Dafür sehen es viele Frauen als ungerecht an, wenn sie als WEIBLICH Versicherte in der Krankenversicherung einen höheren Beitrag zahlen müssen. Und und und ... es gibt viele Beispiele.
Es gab schon immer Ungerechtigkeiten und wird sie auch immer in allen Bereichen des Lebens geben. Müßig, sich immer wieder darüber aufzuregen.
Wer mir im Falle der gesetzl. Rentenversicherung leid tut, sind die jungen Versicherten, die wirklich nicht wissen, wo es noch hinführt und ob sie tatsächlich noch Rente bekommen!
Denkanstössleram 29.01.2008 | 19:40
Ihre hochaktuelle und geistig -
inkompetende Meinung hätten Sie uns allen ersparen können
Karina13am 29.01.2008 | 22:14
Auch ich bin von den Abschlägen betroffen. Durch diese 10,8% Kürzung fällt meine Rente um fast 100 € geringer aus. Aber wenn es denn sein soll, kan man es auch nichtändern. Was mich aber am allermeisten ärgert ist eigentlich, daß dieser Abschlag mir lebenslang bleibt, auch bei der RAR mit 65 Jahren.Obwohl meine Rentenberaterin meinte, daß ich bei 50% GdB die ungekürzte Rente erhalten würde. Karina13
Schadeam 30.01.2008 | 08:33
das gilt allerdings für alle der geschätzen 30 Beiträge zu der Frage von Edeltraud,
Edeltraud hätte die Expertenantwort genügt, dass es für die RV keinen aktuellen Anlass gibt, ihre Position zu ändern.
;-)
bekissam 30.01.2008 | 12:56
Es gibt wohl kaum ein Land, in dem ein Richter wegen eines Urteils so wenig zu befürchten hat, wie in Deutschland. Eine andere Behauptung ist Böswillig oder erfolgt aus Unkenntnis. Mit Blick auf die Geschichte unseres Landes hat diese Unabhängigkeit auch absolut ihre Berechtigung.
Wenn aber ein Senat wiederholt "exotische" und sehr teure Urteile (man denke allein an die schon unnötig entstandenen Verwaltungskosten) von sich gibt, muss durch ggf. abweichende Rechtssprechung und evtl. Anrufung des großen Senats eine gesicherte Rechtsprechung entwickelt werden. Nichts anderes geschieht derzeit. Ich empfehle daher, die Ausführung zum weiteren Verfahrensablauf unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Auf den Ablauf und den zeitlichen Rahmen (kann Jahre dauern) hatte ich bereits 2006/2007 hingewiesen und bin in diesem Forum dafür von anderen Teilnehmern beschimpft worden, die vergeblich auf von BILD versprochenen Tausende von Euro Nachzahlung warteten.
Mam 30.01.2008 | 13:31
Vielleicht sollten sich diese User jetzt an die BILD-Zeitung wenden und dort Ihre "tausende Euro" Nachzahlung fordern ;-)
dirkam 30.01.2008 | 14:16
"Es gibt wohl kaum ein Land, in dem ein Richter wegen eines Urteils so wenig zu befürchten hat, wie in Deutschland."
Na hoffentlich bleibt dies auch so!
Wölfchenam 31.01.2008 | 12:02
Hallo Uwe,
natürlich meine ich mit vorgezogener EM, wenn diese vor dem 63.Lj. beginnt. War vielleicht blöd formuliert von mir...
Weiterhin bleibe ich jedoch bei meiner Meinung, dass eine "Abschlag" bzw. eine Minderung notwendig ist. Ich glaube es gibt sehr viele EM-Rentner und es kommen immer mehr dazu. Durch die schlechte Arbeitsplatzsituation und andere Probleme werden immer mehr Rentenanträge gestellt, weil die Menschen dieser psychischen Belastung einfach nicht mehr gewachsen sind. Arbeitsplatzverlust, folglich weniger Einkünfte, folglich Existenzängste, folglich psychische Erkrankung, folglich EM-Rente. Auch hier bitte nicht falsch zu verstehen! Ich meine das nicht bös. Es ist nun mal einfach alles anders geworden und die Rentenversicherung allein kann das nicht auffangen. Um allen "Gerecht" zu werden, muss leider der "Einzelne" auch mal zurückstecken. Wir sind ein Sozialstaat und das ist auch gut so!
Bitte lieber Uwe. In Ihrem speziellen Fall maße ich es mir nicht an zu kritisieren, denn aus Ihren Bemerkungen kann ich entnehmen, dass Sie schwer krank sind.
Sie dürfen es nicht so sehen, als wenn Sie den "Beitragszahlern" zur Last fallen. So habe ich es natürlich nicht gemeint!
Wenn Sie eine EM-Rente erhalten, dann können Sie davon ausgehen, dass Ihnen diese auch zusteht.
Ich wünsche Ihnen wirklich alles Gute.
Das Wölfchen