Hallo Kerstin
Einige Begrifflichkeiten wurden bereits mit den Vorantworten geklärt.
Regelaltersgrenze ist auch bei schwerbehinderten Menschen das 67.LJ (ggf. noch geringfügig früher bei Jahrgang 1963 oder früher).
Ein GdB von 50% oder mehr hat keine Auswirkungen auf eine Erwerbsminderungsrente.
Die eigentlich Frage war ja, wie wirkt der EM-Abschlag auf eine nachfolgende Altersrente für Schwerbehinderte Menschen.
Die Abschläge aus einer Erwerbsminderungsrente bleiben in einer nachfolgenden Altersrente regelmäßig erhalten.
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