Hallo Karsten,
für die weitere Abschlagsausgleichszahlung ist eine neue Auskunft nicht erforderlich.
Der Restbetrag, der nach Ihrer Zahlung im Jahr 2023 stehen geblieben ist, wird jedoch mit den aktuellen Werten neu berechnet, sodass Sie davon ausgehen können, dass die Zahl höher als 57000 € (82000 € - 25000€) ist.
Für das Jahr 2025 werden die Werte steigen, sodass Sie mit einer Zahlung im Jahr 2024 mehr Rentenanwartschaften erwerben können als mit derselben Zahlung im Jahr 2025.
Wie hoch der Restbetrag momentan ist, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam