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Experten-Antwort

Abschlag ausgleichen

von Harald03.12.2024 | 15:58
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5 Antworten

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Hallo, ich (Jahrgang 1964) habe mir im Jahre 2022 den Betrag (ca 82000 Euro) ausrechnen lassen um die Rente ohne Kürzung zu bekommen. 2023 habe ich 25000 eingezahlt. Nun möchte ich noch was einzahlen. Muss ich eine neue Auskunft anfordern oder ist die alte noch gültig? Und, ist es besser in 2024 oder in 2025 einzuzahlen? Bitte nur die antworten, die Ahnung haben. LG Karsten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karsten,

 

für die weitere Abschlagsausgleichszahlung ist eine neue Auskunft nicht erforderlich.

Der Restbetrag, der nach Ihrer Zahlung im Jahr 2023 stehen geblieben ist, wird jedoch mit den aktuellen Werten neu berechnet, sodass Sie davon ausgehen können, dass die Zahl höher als 57000 € (82000 € - 25000€) ist.

Für das Jahr 2025 werden die Werte steigen, sodass Sie mit einer Zahlung im Jahr 2024 mehr Rentenanwartschaften erwerben können als mit derselben Zahlung im Jahr 2025.

Wie hoch der Restbetrag momentan ist, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

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4 Antworten

Jede Menge Ahnungam 03.12.2024 | 16:12
Einen neue Auskunft (V0210) müssen Sie nicht anfordern. Ansonsten: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche…
xyam 03.12.2024 | 18:32
sie dürfen weiter einzahlen solange Sie nicht mehr Rentenpunkte dafür bekommen als im Bescheid berechnet wurde. Mittlerweilen sind die Rentenpunkte teuerer, theoretisch können sie also mehr als insgesamt 82000 € einzahlen/ausgleichen. Deshalb wäre es günstiger in 2024 RP zu kaufen, weil billiger als 2025. Allerdings wäre auch die Steueroptimierung zu beachten. Hier gilt das Jahr der EInzahlung. sie sollten natürlich im jeweiligen Jahr nicht mehr einzahlen, als sie im Jahr zu versteuerndes Einkommen haben. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge aus dem Job plus die Abschlagszahlung zusammen wirken steuerlich nur bis zum Altersvorsorgehöchstbetrag.
KSCam 03.12.2024 | 19:25
Ohne neuen Bescheid können Sie problemlos bis 57.000€ einzahlen; dieses Jahr, wenn Sie es steuerlich noch 2024 absetzen wollen, sonst halt ab Januar........,oder irgendwie aufgeteilt....
Bluam 03.12.2024 | 19:56
Harald, fragen sie bei Privatier.com nach.
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