Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anna,
aufgrund des Grades der Behinderung von 80 und der erfüllten Wartezeit von 35 Jahren können Sie 2 Jahre früher abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen als der nicht schwerbehinderte Regelaltersrentner.
Daher werden bei Ihnen die Abschläge dann auch nur bis dem Beginn der abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen errechnet, in Ihrem Fall wie Sie schreiben 01.03.2025.
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