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Experten-Antwort

Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn

von Anna15.03.2023 | 13:12
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3 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenteam, in einem früheren Beitrag habe ich gelesen, daß Abschläge grungsätzlich von der Regelaltersgrenze ausgehend berechnet werden. Die wäre bei mir mit 66 Jahren und 4 Monaten erreicht. Nun habe ich aber 35 Beitragsjahre erfüllt und bin zu 80 % schwerbehindert, ich könnte also am 1. März 2025 abschlagsfrei in Schwerbehindertenrente gehen, Wenn ich nun z.B. im November 2023 in Rente gehen will, werden dann die Abschläge von 66 Jahren und 4 Monaten aus gerechnet oder sind es 16 Monate * 0,3 % = 4,8 % Abschläge bis zur abschlagsfreien Schwerbehindertenrente ? Mit freundlichen Grüßen Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

aufgrund des Grades der Behinderung von 80 und der erfüllten Wartezeit von 35 Jahren können Sie 2 Jahre früher abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen als der nicht schwerbehinderte Regelaltersrentner.

Daher werden bei Ihnen die Abschläge dann auch nur bis dem Beginn der abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen errechnet, in Ihrem Fall wie Sie schreiben 01.03.2025.

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2 Antworten

Abschlägeam 15.03.2023 | 13:32
Hallo Anna, mit geb.10/1960 konnten Sie seit 01.03.2022 mit 10,8 % Abschlag (=36 Monate) in SB-Rente gehen. Jeden Monat, den Sie nun später erst die Rente beanspruchen spart 0,3% von diesen 10,8%. Nochmal genau nachrechnen dürfen Sie nun selbst :-) (zum 01.11.2023 hätten Sie ohne GdB aber trotzdem 35 Beitragsjahren die Möglichkeit mit 12,0% Abschlag in Rente zu gehen)
senf-dazuam 15.03.2023 | 15:44
Moin Anna! Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… können Sie das für Ihre Situation mal durchrechnen. 1. Es gibt unterschiedliche Rentenarten. 2. Manche davon sind auch vorzeitig möglich, der Abschlag berechnet sich dann jeweils zu dem "normalen" und abschlagsfreien Beginn der jeweiligen Rentenart. Sie dürfen die unterschiedlichen Rentenarten halt nicht durcheinanderbringen ... Aber eigentlich steht auch alles in der Rentenauskunft, die Sie alle paar Jahre erhalten: - mögliche Rentenart - ggf. ob Voraussetzungen dafür schon erfüllt sind - abschlagsfreier Rentenbeginn - vorzeitiger Rentenbeginn und zugehöriger Abschlag
Deutsche Rentenversicherung
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