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Experten-Antwort

Abschlag EM-Rente - Beibehaltung Altersrente

von Franziskaner17.07.2014 | 15:07
802 Ansichten
2 Antworten
Hallo. 1) Wieso wird der Abschlag von 10,8 % auf eine EMR bei der Altersrente automatisch beibehalten, wenn man die EMR bis zur Altersrente erhält? 2) Punkt 1 gilt auch für teilweise EMR? Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.07.2014 | 16:11

zu 1) Bei der Umstellung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Altersrente ergibt sich meistens die Situation, dass diese Altersrente nicht früher ohne Abschlag möglich ist als die Rente wegen Erwerbsminderung möglich gewesen wäre. In diesen Fällen bleibt der Abschlag in vollem Umfang maßgebend.

zu 2) Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt der errechnete Abschlag nur für den bereits gezahlten halben Betrag. Für die 2. Hälfte ist entscheidend, ob die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird oder nicht.

1 Antworten

Jonnyam 17.07.2014 | 19:56
Oder anders ausgedrückt: Durch die Einführung von Abschlägen wollte man vermeiden, dass EM-Rentner besser gestellt werden als langjährig versicherte Altersrentner, die frühestmöglich in Rente gehen. Einziger Fehler dabei war, dass man nicht schon seinerzeit die Zurechnungszeit bis zum frühestmögliche Alter für eine solche Rente (3 Jahre vor der Regelaltersrente) erhöht hat. Leider besteht dieser Fehler auch noch nach der Verlängerung der Zurechnungszeit auf nur 62. Aber wer weiss, vielleicht kommen ja die Verantwortlichen noch zur Einsicht Meint jedenfalls Jonny
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