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Experten-Antwort

Abschlag Erwerbsminderungsrente

von Thorsten17.02.2018 | 11:03
1006 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der ca. 10%-ige Abschlag in der Erwerbsminderungsrente wird, wenn ich es richtig verstanden habe, in die Alterrente mitgenommen. Folgende Frage: Wenn jemand mit 66 (nicht vorgezogen) in die Altersrente geht, seine EM-Rente aber mit 64 nicht verlängert wurde, verliert sich dann der Abschlag, wenn der Übergang nicht lückenlos ist? Nehmen wir an, dass die Zeit von 64 bis 66 als arbeitslos mit ALG 1 überbrückt wird, da es unwahrscheinlich ist, dass in dem Alter noch eine erfolgreiche Jobaufnahme gelingt.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thorsten,

W*lfgang hat die Frage bereits abschließend beantwortet.

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11 Antworten

Schadeam 17.02.2018 | 13:14
Kam so ein Fall schon mal in der Realität vor? Ein eventuell langjähriger EM Rentner bekommt die Rente nicht verlängert und muss sich dann 2 Jahre ans Arbeitsamt wenden? Prüfungsfrage oder was?
Thorstenam 17.02.2018 | 14:01
Die Befristung wird dann vorgenommen, wenn nicht auszuschliessen ist, dass eine Genesung eintritt. Dieses ist z.B. bei Depressionen oder bei Knochenverletzungen durchaus denkbar. Gleichzeitig wird durch die volle EM-Rente ein ALG1-Anspruch erworben. Also eine durchaus berechtigte Frage.
Theorie kontra Praxisam 17.02.2018 | 14:08
Zitat von Thorsten anzeigenausblenden
Prüfungsfrage oder was?
Die Befristung wird dann vorgenommen, wenn nicht auszuschliessen ist, dass eine Genesung eintritt. Dieses ist z.B. bei Depressionen oder bei Knochenverletzungen durchaus denkbar. Gleichzeitig wird durch die volle EM-Rente ein ALG1-Anspruch erworben. Also eine durchaus berechtigte Frage.
Ich gebe Schade völlig Recht. Eine willkürliche, theoretische Frage. Ich denke nur der Experte wird darauf am Montag sachgerecht antworten, aber nur weil er muss. Für alle anderen ist die konstruierte Situation zu absurd, um Zeit für die Antwort darauf zu verschwenden.
W*lfgangam 17.02.2018 | 17:41
Zitat von Theorie kontra Praxis anzeigenausblenden
Ihnen war es immerhin nicht zu absurd, die Zeit für eine Antwort dazu zu verschwenden ;-) Zur Ausgangsfrage von Thorsten: Zunächst geht der 'Vertrauensschutz' in die alten persönlichen EP verloren, wenn nach erneutem Rentenbeginn mehr als 2 Jahre vergangen sind. Neue Rente, neues (Berechnungs)Spiel ...die insgesamt neu ermittelten EP werden mit dem dann gültigen Zugangsfaktor bemessen. Entsprechend Rentenbeginnalter kein Abschlag = kein Abschlag (mehr). Gruß w.
Befristete Rentnerinam 19.02.2018 | 19:19
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Für alle anderen ist die konstruierte Situation zu absurd, um Zeit für die Antwort darauf zu verschwenden.
Ihnen war es immerhin nicht zu absurd, die Zeit für eine Antwort dazu zu verschwenden ;-) Zur Ausgangsfrage von Thorsten: Zunächst geht der 'Vertrauensschutz' in die alten persönlichen EP verloren, wenn nach erneutem Rentenbeginn mehr als 2 Jahre vergangen sind. Neue Rente, neues (Berechnungs)Spiel ...die insgesamt neu ermittelten EP werden mit dem dann gültigen Zugangsfaktor bemessen. Entsprechend Rentenbeginnalter kein Abschlag = kein Abschlag (mehr). Gruß w.
Hallo Wolfgang, darf ich hier bitte auch nochmal nachfragen: Ich beziehe noch rund ein Jahr eine befristete, volle Erwerbsminderungsrente; nach Ansicht meiner Ärzte kann ich evtl. bald wieder arbeiten (Ich hatte eine schwere Krebserkrankung; diese ist aber nicht mehr nachweisbar). Wenn ich wieder arbeiten gehe, wie wirkt sich die Zeit des Rentenbezugs (voraussichtlich ca. 4,5 Jahre) dann später auf meine Altersrente aus? Einen Abzug von 10,8% habe ich dann zwar nicht mehr - aber wie werden die Jahre bewertet? Ich konnte ja in der Zeit keine weiteren Punkte sammeln und da ich keinen "Vertrauenesschutz" habe, gehen mir dann meine Punkte verloren?! Dann müsste ich ja auf jeden Fall versuchen, bis zur Altersrente durchgängig EM-Rentner zu bleiben, damit ich nicht schlechter gestellt bin als wenn ich arbeite. Das kann aber doch auch nicht Sinn des Gesetzes sein. Wo ist mein Denkfehler?! Danke Befristete Rentnerin
W*lfgangam 19.02.2018 | 20:59
Hallo Befristete Rentnerin, > nach Ansicht meiner Ärzte kann ich evtl. bald wieder arbeiten (Ich hatte eine schwere Krebserkrankung; diese ist aber nicht mehr nachweisbar). Na gottseidank! – nach Ablauf der 'Heilungsbewährung'/aus Sicht Versorgungsamt - und auch der DRV wird wieder volles Erwerbsvermögen erreicht – und Sie können wieder voll schaffen ...ich drück Ihnen dafür die Daumen! > Wenn ich wieder arbeiten gehe, wie wirkt sich die Zeit des Rentenbezugs (voraussichtlich ca. 4,5 Jahre) dann später auf meine Altersrente aus? Einen Abzug von 10,8% habe ich dann zwar nicht mehr - aber wie werden die Jahre bewertet? Ich konnte ja in der Zeit keine weiteren Punkte sammeln Keine Sorge, die Zeit des Rentenbezugs gilt als sogenannte Anrechnungszeit = beitragsfreie Versicherungszeit und ist dann auch zu bewerten. Ihr bis zum Altersrentenbeginn erzielter Durchschnittswert aus allen Zeiten (Gesamtleistungswert nennt man das ...schauen Sie dazu mal in den vollständigen EMRT-Bescheid, da werden Sie das bereits für die bewertete Zurechnungszeit finden) wird dann auch für die Rentenbezugszeit in Form von Entgeltpunkten (EP) berechnet. > Wo ist mein Denkfehler?! Die Rentenbezugszeit ist keine Null-Nr., da gibt es eben auch EP bei Berechnung der Altersrente für :-) Gruß w.
Befristete Rentnerinam 20.02.2018 | 07:13
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Guten Morgen Wolfgang, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das heißt, die Anrechnungszeit der vollen EM-Rente wird - ähnlich wie die Zurechnungszeit - mit dem Durchschnitt aller anderen Zeiten bewertet? (Die Zurechnungszeit wurde mir damals in der Reha so erklärt). Wie ist das aber, wenn ich eine teilweise EM-Rente habe und nebenbei Teilzeit arbeite? Ich habe dann ja Einkommen, für das ich Punkte bekomme. Zählt die Anrechnungszeit dann parallel auch etwas (wenn ja wieviel? Die Hälfte des Durchschnitts der anderen Zeiten?) oder bleibt es dann bei der den Punkten beim Einkommen aus der Teilzeitarbeit? ("wieder arbeiten" heißt vermutlich nur Teilzeit, da ich aufgrund der Chemo folgen auf Dauer starke Gelenkschmerzen haben werde). Viele Grüße Befristete Rentnerin
Fortitude oneam 20.02.2018 | 13:53
Zitat von Befristete Rentnerin anzeigenausblenden
Hallo Befristete Rentnerin, Na gottseidank! – nach Ablauf der 'Heilungsbewährung'/aus Sicht Versorgungsamt - und auch der DRV wird wieder volles Erwerbsvermögen erreicht – und Sie können wieder voll schaffen ...ich drück Ihnen dafür die Daumen! Keine Sorge, die Zeit des Rentenbezugs gilt als sogenannte Anrechnungszeit = beitragsfreie Versicherungszeit und ist dann auch zu bewerten. Ihr bis zum Altersrentenbeginn erzielter Durchschnittswert aus allen Zeiten (Gesamtleistungswert nennt man das ...schauen Sie dazu mal in den vollständigen EMRT-Bescheid, da werden Sie das bereits für die bewertete Zurechnungszeit finden) wird dann auch für die Rentenbezugszeit in Form von Entgeltpunkten (EP) berechnet. Gruß w.
Guten Morgen Wolfgang, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das heißt, die Anrechnungszeit der vollen EM-Rente wird - ähnlich wie die Zurechnungszeit - mit dem Durchschnitt aller anderen Zeiten bewertet? (Die Zurechnungszeit wurde mir damals in der Reha so erklärt). Wie ist das aber, wenn ich eine teilweise EM-Rente habe und nebenbei Teilzeit arbeite? Ich habe dann ja Einkommen, für das ich Punkte bekomme. Zählt die Anrechnungszeit dann parallel auch etwas (wenn ja wieviel? Die Hälfte des Durchschnitts der anderen Zeiten?) oder bleibt es dann bei der den Punkten beim Einkommen aus der Teilzeitarbeit? ("wieder arbeiten" heißt vermutlich nur Teilzeit, da ich aufgrund der Chemo folgen auf Dauer starke Gelenkschmerzen haben werde). Viele Grüße Befristete Rentnerin
Hallo Befristete Rentnerin, auch ich habe mir am Anfang ( bin auch befristete volle EMR) diese Fragen gestellt. Was ist wenn ich wieder gesund werde? Wird mir dann plötzlich die volle EMR entzogen oder erhalte ich nur noch eine teilweise EMR und was ist mit den EP? Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden und Ihr vorheriger Beitrag: ""Dann müsste ich ja auf jeden Fall versuchen, bis zur Altersrente durchgängig EM-Rentner zu bleiben, damit ich nicht schlechter gestellt bin als wenn ich arbeite."" Genauso werde ich verfahren. (Kommt darauf an wie alt man ist). Und Sie müssen sich nicht rechtfertigen wegen Ihrer Erkrankung. Ich hoffe, dass Sie die richtige Entscheidung treffen. Und alles Gute. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
HotRodam 20.02.2018 | 14:23
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
Fortitude one schrieb

Hallo Befristete Rentnerin,

Na gottseidank! – nach Ablauf der 'Heilungsbewährung'/aus Sicht Versorgungsamt - und auch der DRV wird wieder volles Erwerbsvermögen erreicht – und Sie können wieder voll schaffen ...ich drück Ihnen dafür die Daumen!

Keine Sorge, die Zeit des Rentenbezugs gilt als sogenannte Anrechnungszeit = beitragsfreie Versicherungszeit und ist dann auch zu bewerten. Ihr bis zum Altersrentenbeginn erzielter Durchschnittswert aus allen Zeiten (Gesamtleistungswert nennt man das ...schauen Sie dazu mal in den vollständigen EMRT-Bescheid, da werden Sie das bereits für die bewertete Zurechnungszeit finden) wird dann auch für die Rentenbezugszeit in Form von Entgeltpunkten (EP) berechnet.

Gruß

w.[/quote]

Guten Morgen Wolfgang,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Das heißt, die Anrechnungszeit der vollen EM-Rente wird - ähnlich wie die Zurechnungszeit - mit dem Durchschnitt aller anderen Zeiten bewertet? (Die Zurechnungszeit wurde mir damals in der Reha so erklärt).

Wie ist das aber, wenn ich eine teilweise EM-Rente habe und nebenbei Teilzeit arbeite? Ich habe dann ja Einkommen, für das ich Punkte bekomme. Zählt die Anrechnungszeit dann parallel auch etwas (wenn ja wieviel? Die Hälfte des Durchschnitts der anderen Zeiten?) oder bleibt es dann bei der den Punkten beim Einkommen aus der Teilzeitarbeit? ("wieder arbeiten" heißt vermutlich nur Teilzeit, da ich aufgrund der Chemo folgen auf Dauer starke Gelenkschmerzen haben werde).

Viele Grüße

Befristete Rentnerin

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Hallo Befristete Rentnerin,

auch ich habe mir am Anfang ( bin auch befristete volle EMR) diese Fragen gestellt. Was ist wenn ich wieder gesund werde? Wird mir dann plötzlich die volle EMR entzogen oder erhalte ich nur noch eine teilweise EMR und was ist mit den EP?

Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden und Ihr vorheriger Beitrag:

""Dann müsste ich ja auf jeden Fall versuchen, bis zur Altersrente durchgängig EM-Rentner zu bleiben, damit ich nicht schlechter gestellt bin als wenn ich arbeite."" Genauso werde ich verfahren.

(Kommt darauf an wie alt man ist).

Und Sie müssen sich nicht rechtfertigen wegen Ihrer Erkrankung. Ich hoffe, dass Sie die richtige Entscheidung treffen. Und alles Gute.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

Nö, es kommt nur darauf an, ob man arbeitsfähig ist oder nicht. EU-Renten sind für Leute gedacht, die nicht arbeiten können aber nicht für Leute, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Warum sollten Sie denn besser gestellt werden als gesunde Arbeitnehmer, die bei Arbeitslosigkeit ins Hartz4-System abgeschoben werden? Sind Sie ein besserer Mensch? Auf die Antwort bin ich wirklich sehr gespannt!
W*lfgangam 21.02.2018 | 21:44
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
...Sie leben immer noch in der Vergangenheit - entfernen Sie doch mal endlich den Reichsadler und Kaisers Bart aus Ihrem Denken - Danke ...es bleibt Ihnen natürlich überlassen, weiterhin in D-Mark zu zahlen – da scheinen Sie ja immerhin schon angekommen zu sein ;-) > Sind Sie ein besserer Mensch? In welchem Zusammenhang sehen Sie das? > Auf die Antwort bin ich wirklich sehr gespannt! Nöö, auch hier nicht erforderlich, 'Ihre persönlichen Gemengeansichten', Sache und Recht nach Gutsherrenart (!) zu bewerten, geht - wie immer - an der Realität vorbei. Gruß w.
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