Wenn Sie tatsächlich vor dem 01.01.2007 ATZ vereinbart haben und AM 01.01.2007 mindestens 50% schwerbehindert waren, erhalten Sie die Altersrente (35 Jahre unterstellt) mit 63 und ohne Kürzung, sonst, wie von Ihnen geschildert. Die Aussage von „Assdorf“ ist falsch!
Hallo,
ich bitte um Nachsicht. Meine irrige Vermutung beruht auf einem anderen
Sachverhalt, mit dem ich mich kürzlich
beschäftigte. Der Experte hat Recht.
Also, nicht zutreffend würde ich meine Aussage jetzt nicht unbedingt nennen, eher nicht vollständig. Ich hätte natürlich auch noch nach der Schwerbehinderung fragen können/müssen.
Der EXPERTE hat es zutreffend ergänzt ;-)
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