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Experten-Antwort

Abschlag nach ATZ

von Adam17.10.2011 | 20:02
1695 Ansichten
8 Antworten
Ich komme bald in die 4 jährige Freistellungsphase der ATZ. Bin 53 geb.,Schwerbeh. Nur mal zu meiner Info, meine ATZ endet mit 63 J. Also bekomme ich für die fehlenden 7 mon. 2,1 % Abschlag für immer. Bei mir ca. 25 Euro im Monat. Um den Abschlag zu verhindern sagte mir jemand, könnte ich mich 7 mon. arbeitslos melden. Geht das ? Danke Ihnen für Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.10.2011 | 08:00

Wenn Sie tatsächlich vor dem 01.01.2007 ATZ vereinbart haben und AM 01.01.2007 mindestens 50% schwerbehindert waren, erhalten Sie die Altersrente (35 Jahre unterstellt) mit 63 und ohne Kürzung, sonst, wie von Ihnen geschildert. Die Aussage von „Assdorf“ ist falsch!

7 Antworten

Schadeam 17.10.2011 | 23:22
Ja das geht - zumindest aus heutiger Sicht. Ob sich das aber rechnet? Möglicherweise bekommen Sie 3 Monate Sperrzeit also kein ALG und das ALG berechnet sich nach dem "halben" Lohn. Aber darüber braucht man sich heute noch keine grauen Haare wachsen lassen, das klären Sie zu gegebener Zeit mit dem Arbeitsamt. Warum haben Sie eigentlich den ATZ Vertrag so unterschrieben, wenn Sie die Abschläge nicht wollen?
Assdorfam 18.10.2011 | 07:53
Die Ansicht von Darkknight ist nicht zutreffend. Abschlagsfreiheit bei Rentenbeginn mit 63 nur dann, wenn Schwerbehinderung schon im Jahr 2000 festgestellt wurde.
DarkKnight RVam 18.10.2011 | 07:40
Hallo Adam, kann es sein, dass Sie die Altersteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber bereits vor dem 1.1.2007 vereinbart haben? Falls dies der Fall sein sollte, dann könnten Sie mit 63 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei erhalten. Falls nicht, würde der Abschlag - wie von Ihnen angegeben - 2,1 % betragen.
Assdorfam 18.10.2011 | 12:58
Hallo, ich bitte um Nachsicht. Meine irrige Vermutung beruht auf einem anderen Sachverhalt, mit dem ich mich kürzlich beschäftigte. Der Experte hat Recht.
Without thinkingam 18.10.2011 | 13:25
Assdorf schrieb

Hallo,

ich bitte um Nachsicht. Meine irrige Vermutung beruht auf einem anderen

Sachverhalt, mit dem ich mich kürzlich

beschäftigte. Der Experte hat Recht.

Na da haben wir aber alles durcheinander geworden. Wenn schon im Jahr 2000 dann vor November. Aber das is auch nur für die abschlagsfrei mit 60 wichtig.
DarkKnight RVam 19.10.2011 | 07:11
Also, nicht zutreffend würde ich meine Aussage jetzt nicht unbedingt nennen, eher nicht vollständig. Ich hätte natürlich auch noch nach der Schwerbehinderung fragen können/müssen. Der EXPERTE hat es zutreffend ergänzt ;-)
Without thinkingam 19.10.2011 | 07:17
DarkKnight RV schrieb

Also, nicht zutreffend würde ich meine Aussage jetzt nicht unbedingt nennen, eher nicht vollständig. Ich hätte natürlich auch noch nach der Schwerbehinderung fragen können/müssen.

Der EXPERTE hat es zutreffend ergänzt ;-)

Der EXPERTE hat es zutreffend ergänzt ;-) [/quote Sehe ich auch so. Naja Assdorf hat nicht wirklich viel Ahnung von der Materie. Gefährliches Halbwissen nennt man sowas glaub ich.
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