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Experten-Antwort

Abschlagberechnung als langjähriger Einzahler

von M Gampe12.10.2017 | 11:43
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7 Antworten

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Guten Tag, Blick in die Zukunft .... Ich, GJ 1963, habe ein Regelrentenalter von 66 J + 10 Mo. Bei einem frühzeitigem Rentenbeginn mit 63 wären das 3 J + 10 Mo früher. Also ein Abschlag von 13,8% (46 x 0.3%). Soweit ist alles klar. Jetzt würde ich aber vorzeitig (mit 61 J + 10 Mo) meine 45 Beitragsjahre erreichen. Ich könnte dadurch mit 64 J + 10 Mo. ohne Abschläge in Rente. Aber ich möchte weiterhin mit 63 in Rente. Wie hoch ist in diesem Fall der Abschlag? Berechnet auf das Regelrentenalter 66 J + 10 Mo, also -13,8%, oder nur die Differenz zwischen 63 J und 64 J + 10 Mo (22 x 0,3% = 6,65%) als langjährig Versicherter? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M Gampe,

bei einem Rentenbeginn mit 63 würde der Abschlag leider trotzdem 13,8 Prozent betragen.

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6 Antworten

Angelaam 12.10.2017 | 11:46
- 13,8%
senf-dazuam 12.10.2017 | 12:00
Ein Nachtrag: Denken Sie auch daran, dass Sie nicht einfach die Regelaltersrente aus Ihrer Renteninformation um 13,8 % kürzen können. Wenn Sie bereits mit 63 in Rente gehen, fehlen dann etwa vier Jahre an Einzahlungen in die Rentenkasse. Auch das senkt Ihre Rente. Aber mittels "Flexirente" können Sie bis zur Regelaltersgrenze Rente beziehen und weiter in die Rentenkasse einzahlen ... was dann zu einer Rentenerhöhung führt.
M Gampeam 12.10.2017 | 11:55
Danke!
senf-dazuam 12.10.2017 | 11:55
Hallo M Gampe! Etwas ausführlicher: Die "Rente ab 63", also die Rente für *besonders* langjährig Versicherte, kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Der Abschlag bei der Rente für langjährig Versicherte (mit 63 möglich) berechnet sich immer ausgehend von der Regelaltersgrenze. Es bleibt also bei der von Ihnen berechneten Zahl von 13,8%.
Ichbindiezukunftam 12.10.2017 | 12:50
Hallo M. Gampe, das haben Sie davon wenn Sie zu sehr in die Zukunft blicken. Wie Sie sehen bleibt es bei den 13,8% Abschlag. Wer früher in die Rente möchte wird immer bestraft. Alternativ könnten Sie auch mit GdB 50 und Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit 61 Jahren und 10 Monaten mit 10,8% Abschlag in Rente. Wäre eine Überlegung wert oder? Grüße
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