Hallo BMüller,
Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die Erfüllung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 45 Jahren und das Erreichen der maßgebenden Altersgrenze (bei Ihnen das 64. Lebensjahr = 1/2022) und als sog. negative Anspruchsvoraussetzung das Einhalten der Hinzuverdienstgrenze.
Nach Ihren Angaben (Beschäftigung seit 8/75) haben Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits im Monat Juli 2020 erfüllt (62. Lebensjahr und 6 Monate).
Nach dieser Zeit sind weitere rentenrechtliche Zeiten für die Wartezeit nicht erforderlich.
Sie sollten allerdings bedenken, dass sich ALLE Zeiten bis zum Rentenbeginn auf die Rentenhöhe auswirken. Es wäre daher ratsam, bis zum Rentenbeginn Beiträge zur zahlen (und dementsprechend bis zum Rentenbeginn zu arbeiten) um einen möglichst hohen Rentenanspruch zu generieren.
Mit freundlichen Grüßen