Hallo Speedy,
ausgehend von Ihren Angaben, dass Sie bis Dezember 2019 insgesamt 526 Monate für die Wartezeit von 45 Jahren erreicht haben, fehlen noch 14 Monate. Diese 14 Monate können Sie mit der versicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung vom 01.01.2020 bis 28.02.2021 erreichen, sodass Sie frühestens ab 01.03.2021 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch nehmen können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
ALG 1 Bezug: Juli 2018 bis September 2020
Minijob: seit Januar 2019
Stand der Rentenauskunft: September 2020
Grundsätzlich werden die Zeiten des ALG 1 Bezug - 2 Jahre vor der Rente - nicht auf diese Wartezeit angerechnet.
Wie sieht es also mit dem Zeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2018 aus?
Wurden diese drei Monate bei der Auskunft schon berücksichtigt?
Oder wurden diese drei Monate automatisch gekappt, da diese Auskunft von September 2020 ist?
ALG 1 Bezug: Juli 2018 bis September 2020
Minijob: seit Januar 2019
Stand der Rentenauskunft: September 2020
Grundsätzlich werden die Zeiten des ALG 1 Bezug - 2 Jahre vor der Rente - nicht auf diese Wartezeit angerechnet.
Wie sieht es also mit dem Zeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2018 aus?
Wurden diese drei Monate bei der Auskunft schon berücksichtigt?
Oder wurden diese drei Monate automatisch gekappt, da diese Auskunft von September 2020 ist?
In der Auskunft vom September 2020 steht:
Für die verschiedenen Rentenarten sind unterschiedliche Wartezeiten mit rentenrechtlichen Zeiten zu erfüllen. Alle nachfolgenden Monatsangaben und die darauf basierenden Schlussfolgerungen für die Rentenansprüche beruhen allein auf den bis zum 31.12.2019 gespeicherten Zeiten.
Vielleicht sind die 526 Monate ja auch mit einem unterstellten Rentenbeginn schon ab Januar 2020 und nicht ab Auskunftsmonat September berechnet worden? Wie wäre es denn dann?
ALG 1 Bezug: Juli 2018 bis September 2020
Minijob: seit Januar 2019
Stand der Rentenauskunft: September 2020
Grundsätzlich werden die Zeiten des ALG 1 Bezug - 2 Jahre vor der Rente - nicht auf diese Wartezeit angerechnet.
Wie sieht es also mit dem Zeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2018 aus?
Wurden diese drei Monate bei der Auskunft schon berücksichtigt?
Oder wurden diese drei Monate automatisch gekappt, da diese Auskunft von September 2020 ist?
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