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Experten-Antwort

abschlagsfreie Altersrente ab wann?

von Speedy27.10.2020 | 11:13
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Mitte Februar 1956 geboren. Eine abschlagsfreie Altersrente hätte – wenn ich das richtig sehe – also vom Alter her schon im November 2019 beginnen können. Leider hatte ich bis Oktober 2019 noch nicht die erforderlichen 45 Jahre erfüllt. Eine Rentenauskunft der DRV vom September 2020 mit allen Zeiten bis Dezember 2019 weist aus, dass insgesamt erst 526 Monate von den erforderlichen 540 Monaten vorhanden sind. Vom Juli 2018 bis September 2020 habe ich Arbeitslosengeld bezogen, ab Januar 2019 war ich aber auch geringfügig versicherungspflichtig beschäftigt. Diese versicherungspflichtige Beschäftigung dauert immer noch an. Auf meine telefonische Frage an die DRV, ab wann ich denn jetzt die abschlagsfreie Altersrente beziehen kann, habe ich mehrere verschiedene Antworten erhalten: Ab 1.1.2021, ab 01.03.2021, oder noch später aber auch schon ab 01.11.2020. Was ist denn jetzt richtig und warum? Bitte keinen Hinweis darauf, dass ich mich doch an die DRV wenden soll. Vielen Dank für die richtige Antwort, damit ich rechtzeitig die Rente beantragen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Speedy,

ausgehend von Ihren Angaben, dass Sie bis Dezember 2019 insgesamt 526 Monate für die Wartezeit von 45 Jahren erreicht haben, fehlen noch 14 Monate. Diese 14 Monate können Sie mit der versicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung vom 01.01.2020 bis 28.02.2021 erreichen, sodass Sie frühestens ab 01.03.2021 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch nehmen können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Logikam 27.10.2020 | 11:27
Da niemand hier Ihren Versicherungsverlauf vor Augen hat, bleibt nur der Verweis an Ihren zuständigen Rententräger. Eigentlich logisch, oder? Natürlich kann hier auch spekuliert werden, was Ihnen aber keine Rechtssicherheit bietet.
santanderam 27.10.2020 | 11:42
...und bitte solche Anfragen an die DRV nur schriftlich oder persönlich vor Ort da solche Informationen wegen des Datenschutz nicht telefonisch gegeben werden dürfen.
Magnusam 27.10.2020 | 11:45
Wie Sie angeben, liegen - mit den Zeiten bis einschließlich Dezember 2019 - für die Wartezeit von 540 Monaten, 526 Monate vor. Es fehlen demnach noch 14 Monate. Wenn Sie vom 01.01.2020 bis laufend eine geringfügige versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben und auch noch weiter ausüben werden, ist die Wartezeit von 540 Monaten mit Februar 2021 erfüllt. Somit könnte die Altersrente für besonders langjährig Versicherte am 01.03.2021 beginnen.
Frageam 27.10.2020 | 15:00
ALG 1 Bezug: Juli 2018 bis September 2020 Minijob: seit Januar 2019 Stand der Rentenauskunft: September 2020 Grundsätzlich werden die Zeiten des ALG 1 Bezug - 2 Jahre vor der Rente - nicht auf diese Wartezeit angerechnet. Wie sieht es also mit dem Zeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2018 aus? Wurden diese drei Monate bei der Auskunft schon berücksichtigt? Oder wurden diese drei Monate automatisch gekappt, da diese Auskunft von September 2020 ist?
senf-dazuam 27.10.2020 | 17:01
Hallo speedy! Nur die DRV kann die Zeiten so kennen, dass eine vernünftige Aussage getroffen werden kann. Zählen zu den 526 Monaten bereits Zeiten des Alo-Bezugs? Das kann durchaus sein, denn nur in den 24 Monaten vor Rentenbeginn zählen diese Zeiten nicht zur Wartezeit dazu. Auf diese Weise kann eine Verschiebung des Rentenbeginns auch mit den ALG-Zeiten ggf. die Wartezeit erfüllen. Also: schriftliche Anfrage an die DRV, ab wann die "Rente für besonders langjährig Versicherte" für Sie möglich ist. Alles andere ist Kaffeesatz-Leserei.
Speedyam 27.10.2020 | 17:36
In der Auskunft vom September 2020 steht: Für die verschiedenen Rentenarten sind unterschiedliche Wartezeiten mit rentenrechtlichen Zeiten zu erfüllen. Alle nachfolgenden Monatsangaben und die darauf basierenden Schlussfolgerungen für die Rentenansprüche beruhen allein auf den bis zum 31.12.2019 gespeicherten Zeiten. Vielleicht sind die 526 Monate ja auch mit einem unterstellten Rentenbeginn schon ab Januar 2020 und nicht ab Auskunftsmonat September berechnet worden? Wie wäre es denn dann?
W°lfgangam 27.10.2020 | 22:08
Zitat von Frage anzeigenausblenden
...ein Blick in den Versicherungsverlauf der Auskunft hilft - was da drin ist, wurde auch für alle Wartezeiten/auch die 45 Jahre, berücksichtigt. Mal rein gedanklich: eine Auskunft aus Herbst 2020 enthält nicht die bereits vor 2 Jahren zurückgelegten/gespeicherten Zeiten? ;) Gruß w. PS: Und ja, die dritte Ferndiagnose hier: bei ununterbrochenem versicherungspflichtigem Minijob werden die 45 Jahre zum Rentenbeginn 01.03.2021 erreicht sein. PPS: wird so langsam Zeit, mal einen Termin für den Rentenantrag zu sichern - Kalender sind grundsätzlich voll ...und dann wird punktgenau noch mal auf die erforderlichen 45 Jahre geschaut.
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