Hallo E.A.,
der Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung richtet sich nicht automatisch nach dem Antragsdatum, sondern nach dem Vorliegen der gesundheitlichen Einschränkungen (Leistungsfall). Eine Rente wegen Erwerbsminderung ist grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei, weist Ihr Rentenversicherungskonto mindestens 40 Jahre relevante Versicherungszeiten (Pflichtbeiträge, Berücksichtigungszeiten o. bestimmte Anrechnungszeiten) auf, ist die Erwerbsminderungsrente schon ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei. Bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung hängt jedoch alles von der medizinischen Beurteilung ab, auf Grund dessen hat ein Antragstellender keinen wirklichen Einfluss auf die Höhe der Abschläge.
Wenn man 40 Jahre langjährige Versicherung vorweisen kann, dann mit 63
Also ab 63 und 40Jahren Wartezeit abschlagsfrei und dann aber plus Zurechnungszeit?
Das hiesse wenige Jahre Zurechnungszeit aber ohne abschlag?
Seite 16-17, aber der Beginn einer Erwerbsminderungsrente ist kein Wunschkonzert und richtet sich nach den medizinischen Einschränkungen und nicht nach der Höhe der Abschläge!
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Es hat bisher auch niemand behauptet, die EM-Rente sei ein Wunschkonzert.
Ich konnte z.B. den Beginn meiner EM-Rente mitbestimmen, es war zwar nur 1 Monat Unterschied, aber ich durfte es auswählen.
Was vermutlich besser ist als eine normale Altersrente ohne Abschlag mit 65. Aber alles nur Theorie. Keiner weiß, wann die Rentenversicherung den Leistungsfall festlegt. Dieser liegt meistens in der Vergangenheit. Dann könnte man die Erwerbsminderungsrente ja erst mit 64 antragen und weiß immer noch nicht, wann der Leistungsfall liegt. Das kann man Gott sei Dank noch nicht steuern.
Wenn man z.B. eine Erwerbsminderungsrente ganz konkret, für ab dem 01.10.2024 beantragt, wird die DRV wohl vermutlich kein teures Eigentor schießen und die Erwerbsminderungsrente bereits ab dem 01.10.2014 gewähren, weil ab dann, die erste ärztliche Krankschreibung erfolgte.
Warum auch sollte die DRV dies tun und das Geld zum Fenster rauswerfen, wenn sie billiger davon kommen kann ??
Ein Gebrauchtwagenhändler wird auch keine 20% Rabatt anbieten, wenn man nur 10% Rabatt haben möchte.
Wenn man z.B. eine Erwerbsminderungsrente ganz konkret, für ab dem 01.10.2024 beantragt, wird die DRV wohl vermutlich kein teures Eigentor schießen und die Erwerbsminderungsrente bereits ab dem 01.10.2014 gewähren, weil ab dann, die erste ärztliche Krankschreibung erfolgte.
Warum auch sollte die DRV dies tun und das Geld zum Fenster rauswerfen, wenn sie billiger davon kommen kann ??
Ein Gebrauchtwagenhändler wird auch keine 20% Rabatt anbieten, wenn man nur 10% Rabatt haben möchte.
Wenn man 40 Jahre langjährige Versicherung vorweisen kann, dann mit 63
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.