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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente

von E.A.13.09.2024 | 15:34
809 Ansichten
11 Antworten
Hallo, ab welchem Alter kann man eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente erhalten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.09.2024 | 08:52

Hallo E.A.,

 

der Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung richtet sich nicht automatisch nach dem Antragsdatum, sondern nach dem Vorliegen der gesundheitlichen Einschränkungen (Leistungsfall). Eine Rente wegen Erwerbsminderung ist grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei, weist Ihr Rentenversicherungskonto mindestens 40 Jahre relevante Versicherungszeiten (Pflichtbeiträge, Berücksichtigungszeiten o. bestimmte Anrechnungszeiten) auf, ist die Erwerbsminderungsrente schon ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei. Bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung hängt jedoch alles von der medizinischen Beurteilung ab, auf Grund dessen hat ein Antragstellender keinen wirklichen Einfluss auf die Höhe der Abschläge. 

 

10 Antworten

Icham 13.09.2024 | 15:36
Wenn man 40 Jahre langjährige Versicherung vorweisen kann, dann mit 63
Du meine Güteam 13.09.2024 | 15:46
Ich schrieb

Wenn man 40 Jahre langjährige Versicherung vorweisen kann, dann mit 63

Also ab 63 und 40Jahren Wartezeit abschlagsfrei und dann aber plus Zurechnungszeit? Das hiesse wenige Jahre Zurechnungszeit aber ohne abschlag?
Soweit die Theorie!am 13.09.2024 | 15:53
Seite 16-17, aber der Beginn einer Erwerbsminderungsrente ist kein Wunschkonzert und richtet sich nach den medizinischen Einschränkungen und nicht nach der Höhe der Abschläge! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Jaam 13.09.2024 | 16:13
Du meine Güte schrieb

Also ab 63 und 40Jahren Wartezeit abschlagsfrei und dann aber plus Zurechnungszeit?

Das hiesse wenige Jahre Zurechnungszeit aber ohne abschlag?

Was vermutlich besser ist als eine normale Altersrente ohne Abschlag mit 65. Aber alles nur Theorie. Keiner weiß, wann die Rentenversicherung den Leistungsfall festlegt. Dieser liegt meistens in der Vergangenheit. Dann könnte man die Erwerbsminderungsrente ja erst mit 64 antragen und weiß immer noch nicht, wann der Leistungsfall liegt. Das kann man Gott sei Dank noch nicht steuern.
Kerstinam 13.09.2024 | 16:28
Soweit die Praxis schrieb

Es hat bisher auch niemand behauptet, die EM-Rente sei ein Wunschkonzert.

Ich konnte z.B. den Beginn meiner EM-Rente mitbestimmen, es war zwar nur 1 Monat Unterschied, aber ich durfte es auswählen.

Ich durfte es nicht mitbestimmen. Soweit die weitere Praxis. Die Rentenversicherung hat irgendein Datum einer Krankschreibung festgelegt, das Jahre zurücklag. Mitbestimmung geht nur, wenn es verschiedene Auswahlmöglichkeiten gibt. Gibt es aber in der Regel nicht.
Michaelam 13.09.2024 | 16:46
Ja schrieb

Was vermutlich besser ist als eine normale Altersrente ohne Abschlag mit 65. Aber alles nur Theorie. Keiner weiß, wann die Rentenversicherung den Leistungsfall festlegt. Dieser liegt meistens in der Vergangenheit. Dann könnte man die Erwerbsminderungsrente ja erst mit 64 antragen und weiß immer noch nicht, wann der Leistungsfall liegt. Das kann man Gott sei Dank noch nicht steuern.

Wenn man z.B. eine Erwerbsminderungsrente ganz konkret, für ab dem 01.10.2024 beantragt, wird die DRV wohl vermutlich kein teures Eigentor schießen und die Erwerbsminderungsrente bereits ab dem 01.10.2014 gewähren, weil ab dann, die erste ärztliche Krankschreibung erfolgte. Warum auch sollte die DRV dies tun und das Geld zum Fenster rauswerfen, wenn sie billiger davon kommen kann ?? Ein Gebrauchtwagenhändler wird auch keine 20% Rabatt anbieten, wenn man nur 10% Rabatt haben möchte.
Noraam 13.09.2024 | 16:53
Michael schrieb

Wenn man z.B. eine Erwerbsminderungsrente ganz konkret, für ab dem 01.10.2024 beantragt, wird die DRV wohl vermutlich kein teures Eigentor schießen und die Erwerbsminderungsrente bereits ab dem 01.10.2014 gewähren, weil ab dann, die erste ärztliche Krankschreibung erfolgte.

Warum auch sollte die DRV dies tun und das Geld zum Fenster rauswerfen, wenn sie billiger davon kommen kann ??

Ein Gebrauchtwagenhändler wird auch keine 20% Rabatt anbieten, wenn man nur 10% Rabatt haben möchte.

Es ging nicht um zehn Jahre, sondern um ein bis zwei Jahre rückwirkend . Es kann das Datum eines Gutachters sein. Es kann das Datum eines Reha Antrag sein das liegen die Ärzte der DRV fest. Ich habe postwendend, die Genehmigung bekommen und gerade mal einen einzigen Monat Krankengeld bezogen. Da hätte sich die Rentenversicherung auch noch Zeit lassen können und erst mal die Krankenkasse zahlen lassen können.
Ergänzungam 14.09.2024 | 08:57
Ich schrieb

Wenn man 40 Jahre langjährige Versicherung vorweisen kann, dann mit 63

Ja, für diese 40 Jahre gelten dabei aber die gleichen Anforderungen wie bei der speziellen Wartezeit für die 45 Jahre bei der "Rente für besonders langjährig Versicherte". Ansonsten gilt, dass man erst ab 65 Jahren eine abschlagsfreie EM-Rente erhält.
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