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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente

von Erstaunter22.09.2018 | 10:05
85 Ansichten
5 Antworten
Ich, geb. 07/1955, habe mir mal meine letzte Rentenauskunft richtig angeschaut und bin sehr erstaunt. Ich habe meine 45 Jahre erfüllt und kann somit zum 01.02.2019 in die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte. Da ich auch im Besitz eines Schwerbehindertenausweises bin kann ich ja auch diese Rentenart wählen, abschlagsfrei jedoch erst ab dem 01.05.2019. Was hat sich der Gesetzgeber denn wohl dabei gedacht die Schwerbehinderten schlechter zu stellen? Oder ist das ein Versehen? Begreifen kann das wohl niemand.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.09.2018 | 09:14

Hallo Erstaunter,

auch ich kann hier keine Schlechterstellung von schwerbehinderten Menschen erkennen. Insoweit kann ich auch nur auf den zutreffenden Beitrag von „Klar“ verweisen.

4 Antworten

Klaram 22.09.2018 | 10:24
Inhaltlich falsch. Als Schwerbehinderter sind Sie ja nichr schlechter gestellt, da Sie die vorzeitige Rente nach 45 BJ auch in Anspruch nehmen können. Schlechter gestellt währen Sie, wenn Sie es NICHT könnten. Die vorzeitige Rente mit einem SBA bieten nur ein weiteres Netz in der Rentenversicherung und keinen Nachteil.
Staune noch mehram 22.09.2018 | 10:50
an der Rente dem System stimmt für den Beitragszahler rein nichts mehr. Mir wurden, mit über 48 Versicherungsjahren für 2 Jahre früher also mit 63 Jahren Rentenbeginn, nur 7,2% abgezogen. Ich hätte also über 50 Jahre Beiträge bezahlen müssen. Die DRV hat mir bei der Beratung mit 63 Jahren eine Rente ohne Abzug zugesagt. Dann kam eine Gesetzesänderung, glaube sogar rückwirkend und es wurde der Abzug getätigt. Meine 25% Wehrbeschädigung, welche ich 45 Jahre hatte, spielten Null Rolle. Es gibt im Gegensatz zu den umliegenden EU Ländern keine Rente mit 45 Versicherungsjahren. Die DRV sagt, es ist die Politik, ich denke die DRV ist genau so beteiligt und lässt uns 50 Versicherungsjahre und mehr arbeiten. Wer jedoch nur 35 Versicherungsjahre hat und sein Alter erreicht, der ist der Gewinner. Was sind wir für blöde Rentner in der DRV
KSCam 22.09.2018 | 11:52
Worüber ärgern Sie sich? Als Schwerbehinderter mussten Sie jahrelang davon ausgehen mit 63+9 (05/19)abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Durch das "45 Jahresgesetz" (kam 2014) wurde Ihnen ermöglicht schon mit 63+6 (02/2019) abschlagsfrei gehen zu können. Die abschlagsfreie Rente ist nun für SIE 3 Monate früher möglich. Da gibts doch -eigentlich- nichts zu meckern, oder?
-am 24.09.2018 | 09:31
Staune noch mehr schrieb

an der Rente dem System stimmt für den Beitragszahler rein nichts mehr.

Mir wurden, mit über 48 Versicherungsjahren für 2 Jahre früher also mit 63 Jahren Rentenbeginn, nur 7,2% abgezogen.

Ich hätte also über 50 Jahre Beiträge bezahlen müssen.

Die DRV hat mir bei der Beratung mit 63 Jahren eine Rente ohne Abzug zugesagt.

Dann kam eine Gesetzesänderung, glaube sogar rückwirkend und es wurde der Abzug getätigt. Meine 25% Wehrbeschädigung, welche ich 45 Jahre hatte, spielten Null Rolle.

Es gibt im Gegensatz zu den umliegenden EU Ländern keine Rente mit 45 Versicherungsjahren. Die DRV sagt, es ist die Politik, ich denke die DRV ist genau so beteiligt und lässt uns 50 Versicherungsjahre und mehr arbeiten.

Wer jedoch nur 35 Versicherungsjahre hat und sein Alter erreicht, der ist der Gewinner.

Was sind wir für blöde Rentner in der DRV

Hallo Staune noch mehr, es ist tatsächlich so, dass aufgrund der sog. Gewaltenteilung in Deutschland die Rentenversicherungsträger (als Teil der Executive) keinen unmittelbaren Einfluss auf die Festlegungen des Gesetzgebers (Legislative) ausüben kann. Insoweit ist der Vorwurf, der Rentenversicherungsträger wäre beteiligt und würde Sie länger arbeiten lassen, schlicht falsch. Zutreffend ist jedoch, dass eine ggf. vorliegende Wehrbeschädigung keinen direkten Einfluss auf die Feststellung des möglichen Rentenbeginns oder die ggf. zu berücksichtigenden Abschläge hat. Warum in Ihrem konkreten Einzelfall allerdings zunächst eine abschlagfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr zugesagt wurde, dann aber doch eine Rente mit Abschlägen bewilligt wurde, kann ich von hier aus jedoch nicht nachvollziehen. Diesbezüglich sollten Sie sich ggf. nochmals individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen und - soweit hier ein Fehler festgestellt werden sollte - einen Überprüfungsantrag stellen.
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