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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente - Rentenart

von Frodo17.06.2024 | 08:21
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Expertinnen und Experten, ich bin in der Situation, dass ich in diesem Jahr die abschlagsfreie Rente sowohl für besonders langjährig Versichte als auch auf Grund meiner Schwerbehinderung (GdB 50 unbefristet) beziehen kann. Diese Möglichkeit möchte ich gerne in Form einer Teilrente nutzen und parallel zur Teilrente weiterarbeiten. Dazu stellen sich mir 2 Fragen: 1. Hat es irgendwelche Auswirkungen welche Rentenart (Altersrente/Rente wegen Schwerbehinderung) ich im Antrag angebe? 2. Mit Beginn der Teilrente wird ja wie ich vermute der Rentenfreibetrag für die Besteuerung der Rente festgelegt. Wird der Freibetrag bei einem späteren Bezug der zu erwartenden höheren Regelaltersrente (100%) dynamisch angepasst oder verbleibt er auf dem niedrigeren Niveau der Teilrente? Vielen Dank vorab.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2024 | 10:51

Hallo Frodo, da beide Renten von der Zahlungshöhe (bei selbigem Rentenbeginn und abschlagsfrei) gleich sind, ist es egal welche Rentenart beantragt wird. Der Unterschied liegt lediglich im Namen der Rentenart.

 

Die Besteuerung ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und verändert sich nicht mehr. Bis zum Jahr 2040 haben wir jetzt jedes Jahr eine Steigerung um einen Prozentpunkt. Dieses Jahr, 2024, liegen wir bei 84% und in 2040 sind wir dann bei 100% Besteuerung.

Die Rentensteigerungen zum 01.07. eines Jahres sind jedoch immer zu 100% steuerpflichtig.

 

Falls noch Fragen bestehen, besteht auch die Möglichkeit sich durch die Deutsche Rentenversicherung individuell beraten zulassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

9 Antworten

Schadeam 17.06.2024 | 08:33
Die Rentenart ist völlig egal in Ihrem Fall und der Prozentsatz für die Steuer richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. also auch egal. Wegen des unbegrenzten Zuverdienstes könnten Sie auch die Vollrente beziehen ( wäre geldmäßig mehr als die Teilrente, die maximal bei 99,99% liegen kann. Teilrenten könnten Auswirkung auf Krankengeld, Betriebsrente, usw haben.
SB-Renteam 17.06.2024 | 08:33
zu 1) wenn beide Rentenarten eine gleich hohe Rente ergeben, wird "von Amts wegen" die Schwerbehinderten-Altersrente gezahlt, da gibt es keine Wahlmöglichkeit (was ja aber finanziell und auch sonst völlig egal, sprich gleich, ist).
Schwerbehinderten-Renteam 17.06.2024 | 08:44
Es gibt dann automatisch die Schwerbehinderten-Rente: https://www.youtube.com/watch?v=0o1Ldk-ov3k
KSCam 17.06.2024 | 11:50
Korrektur des Experten: Seit kurzem sind wir bei 83% wenn die Rente 2024 beginnt und es steigt in 0,5% Schritten….
Königam 17.06.2024 | 13:18
Ist halt eine steuerrechtliche Frage, da sei dem Experten verziehen!😉
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