Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frodo, da beide Renten von der Zahlungshöhe (bei selbigem Rentenbeginn und abschlagsfrei) gleich sind, ist es egal welche Rentenart beantragt wird. Der Unterschied liegt lediglich im Namen der Rentenart.
Die Besteuerung ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und verändert sich nicht mehr. Bis zum Jahr 2040 haben wir jetzt jedes Jahr eine Steigerung um einen Prozentpunkt. Dieses Jahr, 2024, liegen wir bei 84% und in 2040 sind wir dann bei 100% Besteuerung.
Die Rentensteigerungen zum 01.07. eines Jahres sind jedoch immer zu 100% steuerpflichtig.
Falls noch Fragen bestehen, besteht auch die Möglichkeit sich durch die Deutsche Rentenversicherung individuell beraten zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
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