Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente bei Bezug einer EM-Rente

von Sucher01.02.2020 | 16:37
85 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Laut meinen Berechnungen kann ich als Bezieher einer Erwerbsminderunbgsrente zu 50% ab dem 1.1.2024 abschlagsfrei in Rente gehen. - Ist dann nur die 2. Hälfte der neu hinzugekommenen Rente abschlagsfrei, oder dann die gesamte volle Rente? Irgendwie ist mir das immer nch nicht klar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sucher,

dem Tipp von Modi1969 kann ich mich anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Gumbaam 01.02.2020 | 17:09
Leider ist da nüscht abschlagsfrei! Zwar verdoppelt sich quasi Ihre Rente, aber der Abschlag bleibt ein Leben lang!
W°lfgangam 01.02.2020 | 17:39
Hallo Sucher, welche 2. Häfte? Wenn Sie bereits eine volle EM-Rente erhalten, ist in der 'zweiten Hälfte' bereits auch ein Abschlag enthalten - der bleibt auch in der Altersrente erhalten. Sofern Sie allerdings nur eine teilweise/halbe EM-Rente erhalten, sieht das ein wenig anders aus. Vielleicht präzisieren Sie ihre Frage. Und, mit etwaigem GdB 50 für die dann abschlagsfreie Altersrente hat das zunächst nicht wirklich was zu tun. Gruß w.
bechtiam 01.02.2020 | 21:02
Sollten Sie bereits eine tlws. EMR erhalten, wird diese einfach in die reguläre Altersrente umgewandelt. Vermutlich bezeichnen Sie dies als "1. Teil der Rente". Sie haben jedoch durch die Zurechnungszeit bereits fiktiv Punkte hinzuberechnet bekommen. Sollten Sie zusätzlich, zu dieser Zurechnungszeit, weitere EP erwirtschaftet haben, so werden diese hinzugerechnet. Der "2. Teil der Rente" wurde also schon vorab berechnet. Eine höhere Rente erhalten sie dann, wenn sie über die EP der Zurechnungszeit EP erwirtschaftet haben.
bechtiam 01.02.2020 | 21:02
Sollten Sie bereits eine tlws. EMR erhalten, wird diese einfach in die reguläre Altersrente umgewandelt. Vermutlich bezeichnen Sie dies als "1. Teil der Rente". Sie haben jedoch durch die Zurechnungszeit bereits fiktiv Punkte hinzuberechnet bekommen. Sollten Sie zusätzlich, zu dieser Zurechnungszeit, weitere EP erwirtschaftet haben, so werden diese hinzugerechnet. Der "2. Teil der Rente" wurde also schon vorab berechnet. Eine höhere Rente erhalten sie dann, wenn sie über die EP der Zurechnungszeit EP erwirtschaftet haben.
Gumbaam 02.02.2020 | 00:24
Sollten Sie bereits eine tlws. EMR erhalten, wird diese einfach in die reguläre Altersrente umgewandelt. Vermutlich bezeichnen Sie dies als "1. Teil der Rente". Sie haben jedoch durch die Zurechnungszeit bereits fiktiv Punkte hinzuberechnet bekommen. Sollten Sie zusätzlich, zu dieser Zurechnungszeit, weitere EP erwirtschaftet haben, so werden diese hinzugerechnet. Der "2. Teil der Rente" wurde also schon vorab berechnet. Eine höhere Rente erhalten sie dann, wenn sie über die EP der Zurechnungszeit EP erwirtschaftet haben.
Ich drücke mich mal klarer aus. Ich beziehe eine HALBE (das meinte ich mit 50%) EM-Rente und möchte wissen, was dann abschlagsfrei ist, wenn ich ab dem 1.1.24 abschlalgsfrei in Vollrente gehe. - Die komplette Rente, oder nur der hinzugekommmene Teil (die andere Hälfte eben)
Der Abschlag, den Sie jetzt schon haben, bleibt bestehen. Er verdoppelt sich nicht. Abschlagsfrei in Rente gehen Sie nicht.
Modi1969am 02.02.2020 | 09:26
Hallo, die Entgeltpunkte, die durch den Bezug der teilweisen EM "verrentet" sind und als persönliche Entgeltpunkte einen Abschlag haben, behalten den Abschlag, wenn Sie die EM-Rente im Verminderungszeitraum (60+X bis 63+X) bezogen haben. Die Entgeltpunkte, die bisher "unverrentet" waren, haben dann bei Verrentung in abschlagsfreier Altersrente KEINEN Abschlag. Bsp. : Sie haben 40 EP erarbeitet und werden jetzt mit Teil-EM verrentet. Also werden 20 EP mit maximal 10,8 % Abschlag zu persönlichen EP (pEP)- also zu 17,84 pEP. Jetzt gehen Sie nach Ablauf des Verminderungszeitraums (s.o.) in Altersrente ohne Abschlag und erhalten zu den bisherigen 17,84 pEP aus der EM-Rente die 20 bisher unverrenteten EP dazu. Somit hätten Sie in der Altersrente 37,84 pEP.Dies ist eine sehr vereinfachte Darstellung ohne die Tiefen der Rentenformel zu berücksichtigen ,soll nur das Grundprinzip erläutern. Wenn Sie es exakt wissen wollen, fordern Sie ca. 2-3 Monate vor dem Altersrentenbeginn eine Umwandlungs-Probeberechnung an, dann haben Sie Fakten. Teilweise kann diese Berechnung auch direkt in der Beratungsstelle erfolgen...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026