Hallo Marianne,
wie die anderen User Ihnen schon geschrieben haben, können Sie die Frage der Verlängerung des ATZ-Vertrages nur individuell mit Ihrem Arbeitgeber klären. Die Rentenversicherung kann hier keine Aussage treffen. Soweit ich weiß (ohne dass das jetzt mein Spezialgebiet wäre), muss für eine Verlängerung der Altersteilzeit jedoch der "Hälftigkeitsgrundsatz" weiter beachtet werden. Da Sie schon in der Freistellungsphase sind, bedeutet dass, dass Sie für die drei Monate Verlängerung noch einmal
entweder
- 1,5 Monate voll oder
- 3 Monate in Teilzeit arbeiten müssten.
Man kann nicht einfach 3 Monate Freistellung hintendran hängen, Sie haben ja in der Arbeitsphase nur für die Zeit bis zum 31.07.15 vorgearbeitet. Außerdem gibt es auch tarifliche Höchstgrenzen von Blockmodellen, die eventuell zu beachten wären. Sie sollten das also in Ihrer Dienststelle besprechen oder sich ggf. auch vom Personalrat/Gewerkschaft beraten lassen.
Mögliche Alternativen wären eine Beschäftigung außerhalb der Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit. Hinsichtlich Sperrfristen und Höhe des Arbeitslosengeldes (evtl. nur niedriger Betrag auf Grundlage des ATZ-Entgeltes) sollten Sie sich vor einer Entscheidung bei der Arbeitagentur erkundigen.
Bitte beachten Sie bei allen Überlegungen für den späteren Rentenbeginn immer, dass Sie sich für diese drei Monate sowohl hinsichtlich
- Ihres Lebensunterhalts als auch
- Ihrer Krankenversicherung
absichern müssen.