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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente mit 63

von Johannes Breitmar21.07.2014 | 11:42
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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin zur Zeit in Alterteilzeit mit beginn zum 01.04.2013 und endet am 31.03.2017. Die Freistellungsphase beginnt am 01.04.2015 und endet am 31.03. 2017. Ich bin im 8. März 1954 geboren und möchte meinen Rente ein halbes Jahr vor dem 63. Geburtstag beantragen.(oder auchspäter)? Frage: Bekomme ich auch nach dem neuen Gesetz zum 1.Juli Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren und 4 Monaten, wenn ich ab den 1.7.1968 Rentenbeiträge gezahlt und gespeichert wurden.. Mit freundlichen Grüßen Johannes Breitmar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist unwesentlich. Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag, den der Arbeitgeber vermutlich nicht nachträglich verlängern will. Im Altersteilzeitgesetz ist der mögliche Anschluss einer Altersrente direkt nach Ablauf der ATZ nur eine "soll-Vorschrift". Es ist jedoch zulässig, dass Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung getroffen haben, bei der in ATZ-Verträgen vorgeschrieben wird, zwingend anschließend die Rente zu nehmen. Sehen Sie bitte nochmal genau die Formulierung im ATZ-Vertrag daraufhin durch, bzw. fragen Sie Ihren Betriebsrat.

Sofern kein Zwang zur unmittelbar anschließenden Rt besteht, könnten Sie die Rt auch erst mit 63+4 beginnen lassen. Sofern bis zum Ende der ATZ-Beschäftigung schon 540 Monate vorliegen, wäre alles darauffolgende egal. Sie könnten also auch zur Agentur f.A. gehen. Dort möchte man Sie nur dann nicht sehen, wenn es sich um eine von der A.f.A. geförderte ATZ handelte.

Sollten Sie die Rt direkt zum 63. beantragen, haben Sie die Kürzung, die regulär entsteht von der Regelaltergrenze rückwärts gerechnet - nicht nur für 4 Monate wie fälschlich schon mal woanders zu lesen war.

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