Der Zeitpunkt der Antragstellung ist unwesentlich. Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag, den der Arbeitgeber vermutlich nicht nachträglich verlängern will. Im Altersteilzeitgesetz ist der mögliche Anschluss einer Altersrente direkt nach Ablauf der ATZ nur eine "soll-Vorschrift". Es ist jedoch zulässig, dass Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung getroffen haben, bei der in ATZ-Verträgen vorgeschrieben wird, zwingend anschließend die Rente zu nehmen. Sehen Sie bitte nochmal genau die Formulierung im ATZ-Vertrag daraufhin durch, bzw. fragen Sie Ihren Betriebsrat.
Sofern kein Zwang zur unmittelbar anschließenden Rt besteht, könnten Sie die Rt auch erst mit 63+4 beginnen lassen. Sofern bis zum Ende der ATZ-Beschäftigung schon 540 Monate vorliegen, wäre alles darauffolgende egal. Sie könnten also auch zur Agentur f.A. gehen. Dort möchte man Sie nur dann nicht sehen, wenn es sich um eine von der A.f.A. geförderte ATZ handelte.
Sollten Sie die Rt direkt zum 63. beantragen, haben Sie die Kürzung, die regulär entsteht von der Regelaltergrenze rückwärts gerechnet - nicht nur für 4 Monate wie fälschlich schon mal woanders zu lesen war.