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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente mit 63(+6Mon.)?

von A.Fassnacht22.07.2014 | 19:16
1138 Ansichten
3 Antworten
Hallo werte Experten, ich bin seit 1.8.2012in aktiver Altersteilzeit die nach der passiven Phase zum 31.07 2018 endet. Auf grund des Altersteilzeitvertrages muß ich danach sofort (1.08.2018)meine Altersrente beziehen. Da ich auf Grund er neuen stufenweisen Anhebung der Altersgrenze 63 J.und 6Mon.für die abschlagsfreie Rente alt sein müsste habe folgende Frage(n). Da Ich mit Beginn meines 63.Lebensjahres aber schon 48 Jahren ohne Unterbrechung in die Rentenkasse einbezahlt habe,bekomme ich trotzdem einen Abzug?Wenn ja warum und wie würde dieser berechnet? oder gleichen meine 3 Jahre mehr nicht die Anhebung auf 45 J.+6 Mon.(entspricht 3 Jahren)wieder aus. MfG A.F.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2014 | 09:34

2 Antworten

W*lfgangam 22.07.2014 | 19:59
PS: da Sie noch in der aktiven Phase sind, besteht auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu reden, ob er nicht einer Verlängerung der ATZ um diese 6 Monate zustimmen würde (soweit der Tarifvertrag die Option für eine längere Zeit zulässt). Auch die Beendigung der ATZ/Störfall/Rückabwicklung und neuer ATZ-Vertrag wäre möglich ...alles aber nur mit Goodwill des Arbeitgebers. Gruß w.
W*lfgangam 22.07.2014 | 19:53
Hallo A.Fassnacht, wenn zum Rentenbeginn nach Altersteilzeit nur die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre erforderlich, mehr interessiert nicht) mit dem entsprechenden Abschlag möglich ist (und Sie die Renten zwangsweise beantragen müssen!?), ist das leider so. Sie kommen nicht in die Zeitscheine (6 Monate später) rein, wo die 'neue' abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte möglich wäre - da ist es egal, ob Sie die 45 Jahren voll haben, der ATZ-Vertrag bindet Sie (den Sie nach damaliger Kenntnislage freiwillig unterschreiben haben). _Müssen_ Sie wirklich nach ATZ-Ende einen Rentenantrag stellen? Andernfalls könnte man über die Verschiebung des Rentenbeginn um 6 Monate, ggf. mit Arbeitslosengeld überbrücken, nachdenken und über die Rentabilität dieser Maßnahme reden. Im Hintergrund steht vielleicht auch noch der Nichtbezug einer Betriebsrente und ggf. eine freiwillige Krankenversicherung bis zum Rentenbeginn, sowie der Nichterhalt einer 'Abfindung', die nur bei Rentenabschlag fällig wird. Hier zu komplex, das aufzudröseln. Gruß w.
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