Hallo Herr Meier,
kann mich leider nur „senf-dazu“ anschließen. Ohne endgültig verabschiedetes Gesetz kann man noch keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Wenn wir von dem rollierenden Stichtag sprechen, betrifft das aber wohl nur Menschen, die die 45-jährige Wartezeit zum Beginn des Arbeitslsengeldbezuges noch nicht. erfüllt haben.